Eine Fertigpackung ist die Menge einer Ware, die in Abwesenheit des Käufers abgemessen und abgepackt wurde. Eine Fertigpackung umfasst im Allgemeinen die Ware und ihre individuelle Umhüllung, in welcher sie verpackt ist.

Man unterscheidet Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge...

... und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmengen (sog. Zufallspackungen)
Die Hersteller von Fertigpackungen sind rechtlich verpflichtet beim Verkauf von Waren das Nettogewicht der Waren anzugeben.
Die meisten Waren in den Geschäften sind heute vorverpackt (Fertigpackungen) und werden in Abwesenheit der Kundinnen und Kunden abgewogen. Die Modalitäten für die Mengenangaben auf Fertigpackungen und für Waren im Offenverkauf werden durch zwei Verordnungen und eine Weisung geregelt:
- die Verordnung vom 5. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung MeAV, SR 941.204);
- die Verordnung des EJPD vom 10. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD, SR 941 204.1);
- Weisungen des METAS zu den Mengenangabeverordnungen.
Für Kontrollen und Marktüberwachung der Fertigpackungen sind die kantonalen Eichämter zuständig.
Weitere Informationen
- Verordnung vom 5. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV; SR 941.204)
- Verordnung des EJPD vom 10. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD; SR 941.204.1)
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Weisungen zu den Mengenangabeverordnungen vom 11. November 2013 (Stand 1. Januar 2025) (PDF, 593 kB, 08.01.2025)
Weisungen MEAV - Stand am 1. Januar 2025
- Überblick über Änderungen der Weisungen zu den Mengenangabeverordnungen
- Broschüre «Korrekte Mengen- und Preisangaben» (PDF, 4 MB, 07.01.2025)
Letzte Änderung 06.01.2025
Kontakt
Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Lindenweg 50
CH-3003
Bern-Wabern
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