Offenverkauf: Netto verkaufen

Der Verkauf von Waren an Kundinnen und Kunden hat grundsätzlich nach der Nettomenge zu erfolgen. Die Nettomenge ist die Menge einer Ware ohne jegliches Verpackungsmaterial.


Dieser Grundsatz gilt auch im Offenverkauf, wenn in Gegenwart des Kunden oder, der Kundin messbare Waren abgewogen und mit dem entsprechenden Preis versehen werden.


Heute werden Waagen mit Tara-Funktion verwendet. Diese erlauben es problemlos – per Knopfdruck – das Gewicht der Verpackung abzuziehen und die Ware netto zu verkaufen. Schutzhüllen, Trennpapiere, Kunststoffbehälter oder ähnliches Verpackungsmaterial gehören zur Tara und dürfen nicht mit der Ware mitgewogen werden. Es sind nur einzelne Ausnahmen vom Netto-Prinzip erlaubt.


Besser beachtet, aber noch nicht durchgehend
Bei Testkäufen  in der ganzen Schweiz wurde im Jahre 2016 festgestellt, dass im Offenverkauf noch in gut 20 Prozent der Fälle Verpackungsmaterial mitgewogen wird. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber 2014, zeigt aber, dass das Nettoprinzip im Offenverkauf immer noch nicht durchgehend beachtet wird. Informationen über die geltende Regelung und Testkäufe sind weiterhin notwendig. Hilfreiche Informationen bietet unter anderem das Faltblatt «Netto verkaufen», das kurz und knapp die wichtigsten Regelungen im Offenverkauf erläutert.
 

Letzte Änderung 01.10.2024

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