Vergütung
Das METAS erstellt im Auftrag und zugunsten des BSV eine Liste aller Hörgeräte, für die eine Vergütung durch IV und AHV gemäss den Verordnungen HVI und HVA (gültig ab 1. Juli 2011) zugelassen ist. Hörgeräte werden in die Liste aufgenommen, wenn sie homologiert sind. Dabei kann die Konformität aufgrund eigener Messungen oder aufgrund der Prüfresultate eines anderen anerkannten Labors festgestellt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Geräte prinzipiell geeignet sind, als Hilfsmittel bei einer anspruchsberechtigten Hörstörung zum Einsatz zu kommen und dass die Geräte internationalen Standards genügen. Geräte, welche nicht als Hörgeräte im engeren Sinne qualifiziert werden, sollen keinen Eingang in die Liste finden. Im Zweifelsfall entscheidet das BSV über die Aufnahme oder die Streichung eines Gerätes.
Die aktuelle Liste der homologierten Hörgeräte ist untenstehend verfügbar.
Letzte Änderung 24.09.2024
Kontakt
Eidgenössisches Institut für Metrologie
Labor Akustik und Vibration
Lindenweg 50
CH-3003
Bern-Wabern
T
+41 58 387 01 11