Ihre Rechte
Gestützt auf das Datenschutzgesetz kann jede Person Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Ebenso kann jede Person ihre Daten herausverlangen lassen. Diese Auskunfts- und Herausgaberechte sind jedoch nicht absolut. Sie können beschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Die Ausübung dieser Rechte ist grundsätzlich kostenlos, sofern dies nicht mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist.
Wie können Auskunfts- und Herausgabebegehren gestellt werden?
Das Begehren muss schriftlich per E-Mail oder Post gestellt werden. Personen, die ein solches Begehren stellen, müssen sich identifizieren. Dies geschieht üblicherweise mit Kopie eines amtlichen Ausweises.
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Letzte Änderung 05.09.2023
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