Nanopartikelmessgeräte

Messmittel - Partikelanzhal-Geräte

Seit dem 1. Januar 2023 ist das METAS für die Eichung von Nanopartikelmessgeräten zuständig. Alle Geräte, die offizielle Messungen durchführen, müssen jährlich geeicht werden. Die jährliche Wartung muss zuvor durchgeführt und das Anmeldeformular ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Faktenblatt.

Sie können uns Ihr Nanopartikelmessgerät zusenden oder bei vereinbartem Termin vorbeibringen und auf das Gerät warten. Die geschätzte Wartezeit beträgt maximal eine Stunde. Bei Anmeldungen ohne Terminvereinbarung wird nach dem first come first serve Prinzip verfahren.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

 

Zur Anmeldung mit oder ohne Terminvereinbarung

Letzte Änderung 26.11.2025

Zum Seitenanfang

Kontakt

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Eichstelle Nanopartikelmessgeräte
Lindenweg 50
CH-3003 Bern-Wabern

nanopartikelmess-
geraete@metas.ch

Öffnungszeiten:
Mittwoch - Freitag
9:30 – 16:00

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/metas/de/home/gesmw/messmittel/nanopartikelmessgeraet.html