Personenfreizügigkeit Schweiz – EU/EFTA

Grafische Darstellung: zeitlicher Ablauf der Übergangsfristen zum freien Personenverkehr Schweiz – EUEFTA
Übergangsfristen zum freien Personenverkehr Schweiz – EUEFTA

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) wurde am 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz unterzeichnet. Durch das FZA und dessen Protokolle werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht. Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, durch das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme. Die gleichen Regelungen gelten für Staatsangehörige der EFTA-Länder.

Seit dem 1. Juni 2002 ist das FZA in Kraft. Bei jeder EU-Erweiterung wurde das Abkommen mit einem Zusatzprotokoll auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.

Mehr Informationen zur Anwendung des FZA finden Sie hier:
FAQ – Fragen zur Personenfreizügigkeit

Weiterführende Informationen

Arbeitsmarktintegration von EU/EFTA-Angehörigen in der Schweiz

Massnahmenpaket des Bundes­rates vom 24. Februar 2010

Medienmitteilungen

Letzte Änderung 15.01.2026

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