Bundesrat äussert sich zu Empfehlungen des Parlaments zur Personenfreizügigkeit
Bern, 24.04.2015 - Der Bundesrat hat Stellung genommen zu vier Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N). Die GPK-N empfiehlt dem Bundesrat unter anderem, die Datenlage über Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Dies als Mittel, um umfassendere statistische Analysen zu ermöglichen und um das Aufenthaltsrecht im Rahmen der Personenfreizügigkeit besser kontrollieren zu können. Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Umsetzung dieser Empfehlungen beträchtlichen finanziellen und administrativen Aufwand bei Bund und Kantonen nach sich ziehen würde. Grundsätzlich erachtet er es aber als möglich, bestehende Datensätze zu verknüpfen, um bessere Auswertungen zu ermöglichen.
Die GPK-N hatte in einem ersten Bericht vor Jahresfrist festgehalten, dass es sich beim Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Europäischen Union (EU) primär um eine Arbeitsmigration handelt. Gleichzeitig ortete sie Handlungsbedarf: Das Aufenthaltsrecht von Ausländerinnen und Ausländer unter dem FZA sei besser zu kontrollieren. Daraufhin nahm der Bundesrat am 13. August 2014 Stellung zu den neun im Bericht festgehaltenen Empfehlungen. Gestützt darauf veröffentlichte die GPK-N am 6. November 2014 einen zweiten Bericht und lud den Bundesrat ein, erneut Stellung zu nehmen.
Empfehlungen teilweise bereits umgesetzt
Die GPK-N hält in ihrem zweiten Bericht fest, dass im Gesetzespaket zur Vermeidung von Missbräuchen ein Teil der ursprünglichen Empfehlungen bereits umgesetzt wird. Im Bundesrecht soll festgeschrieben werden, wann EU-/EFTA-Staatsangehörige bei Arbeitslosigkeit das Aufenthaltsrecht verlieren. Sind sie erst als Rentner zugewandert, soll ein verbesserter Datenaustausch der Behörden gewährleisten, dass ihr Aufenthaltsrecht überprüft wird, sobald sie Ergänzungsleistungen beziehen. Schliesslich sollen Personen, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
Im Vordergrund der noch offenen Empfehlungen der GPK-N steht die Verfügbarkeit von Daten und Informationen. Die Kommission erachtet die Datenlage als zu wenig umfangreich, damit die Kantone das geltende Recht vollziehen könnten und der Bund in der Lage sei, seine Aufsichtspflicht auszuüben. So beurteilt die Kommission unter anderem die vorhandenen Instrumente als nicht ausreichend, um die Entwicklung des Lohnniveaus, die Tiefstlöhne und die Sozialleistungsquoten unter EU/EFTA-Bürgern in der Schweiz zu analysieren.
Der Bundesrat hat die Empfehlungen der GPK-N mit Interesse zur Kenntnis genommen und umfassende Abklärungen durchgeführt, wie sie umgesetzt werden können. Grundsätzlich steht er einer Verknüpfung bestehender Datensätze aus den Bereichen der Arbeitslosenversicherung, der AHV und der Sozialhilfe für statistische Analysen positiv gegenüber. Weiter erachtet er es als möglich, im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) zusätzliche Informationen zu erheben und zeigt auf, wie dieses ausgebaut werden könnte. Gleichzeitig weist der Bundesrat darauf hin, dass die Umsetzung der Empfehlungen beträchtlichen finanziellen und administrativen Aufwand bei Bund und Kantonen nach sich ziehen würde, weshalb zugunsten einer besseren Entscheidungsgrundlage der Bericht zum Postulat 14.4005 (GPK-NR: Klärung der Ursachen für die Unterschiede beim kantonalen Vollzug des Abkommens über die Personenfreizügigkeit) abgewartet werden soll. Dieser wird die Ergebnisse einer genauen Untersuchung des Vollzuges durch Bund und Kantone enthalten und wird im Frühjahr 2016 durch den Bundesrat vorgelegt.
Postulat zum kantonalen Vollzug
Die GPK-N hat schliesslich drei Empfehlungen in ein Postulat umgewandelt. Sie möchte wissen, welche Gründe es für die kantonalen Unterschiede im Vollzug des FZA gibt und wie die Möglichkeiten zur Steuerung der Zuwanderung von den Kantonen besser und einheitlicher genutzt werden können. Der Bundesrat wird bei der Erarbeitung des Berichts zu diesem Postulats zusammen mit den Kantonen insbesondere prüfen, ob eine Erhöhung der Informationsdichte den Vollzug des FZA vereinheitlichen kann.
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Letzte Änderung 10.06.2024