Ziel der Integration ist das friedliche Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und der gegenseitigen Achtung und Toleranz. Ausländerinnen und Ausländer sollen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilhaben. Das setzt sowohl den Willen der Zugewanderten als auch die Offenheit der einheimischen Bevölkerung voraus.
Zur Integration können alle etwas beitragen. Wie Sie das tun können, erfahren Sie auf diesen Seiten.
Dokumente
Rechtliche Grundlagen
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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz)
(AIG, SR 142.20)
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Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
(VIntA, SR 142.205)
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Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
(VZAE, SR 142.201)
- Weisungen Integration
Letzte Änderung 27.04.2021