Bundesrat verabschiedet Bericht zum Vollzug des Freizügigkeitsabkommens
Bern, 18.09.2015 - Der Bundesrat hat am Freitag einen Bericht gutgeheissen, der aufzeigt, dass Bund und Kantone die 2010 beschlossenen Massnahmen zum besseren Vollzug des Freizügigkeitsabkommens (FZA) weitestgehend umgesetzt haben und dass diese in der Praxis Wirkung zeigen.
Mit dem am Freitag verabschiedeten Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat von Nationalrätin Cesla Amarelle (13.3597): Dieses beauftragt ihn, in einem Bericht darzulegen, wie das vor fünf Jahren beschlossene Massnahmenpaket umgesetzt wird. Am 24. Februar 2010 hatte der Bundesrat dieses Paket zur Bekämpfung möglicher Missbräuche und Fehlentwicklungen bei der Personenfreizügigkeit geschnürt. Darin enthalten sind 15 verschiedene Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsbezüge sowie gegen Lohn- und Sozialdumping. Gleichzeitig sollen unberechtigte Aufenthaltsansprüche vermieden werden.
Der nun verabschiedete Bericht zeigt den Stand und die Umsetzung jeder der 15 Massnahmen auf. Es zeigt sich, dass Bund und Kantone die Massnahmen weitestgehend umgesetzt haben und dass diese in der Praxis Wirkung zeigen. Die notwendigen Gesetzesänderungen sind bereits in Kraft oder befinden sich gegenwärtig in Vorbereitung. Zudem führt der Bericht weitere Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen (FlaM), sowie im Ausländerrecht aus, die zur Verbesserung des Vollzugs des FZA ausgearbeitet wurden.
Vollzugsmonitoring: Missbrauch nur in Einzelfällen
Auch das Vollzugsmonitoring ist Thema des vorliegenden Berichts. In einer dreimonatigen Pilotphase wurde dieses in der Praxis getestet, mit dem Ziel, allfälligen Handlungsbedarf zur Missbrauchsbekämpfung im Rahmen der Personenfreizügigkeit zu identifizieren.
Die Pilotphase zeigte, dass lediglich Einzelfälle und kein flächendeckender Missbrauch festgestellt wurden. Gleichzeitig konnte beobachtet werden, dass sich die Anzahl der erhobenen Fälle mit Missbrauchspotenzial kantonal teilweise erheblich unterschieden. In einem weiteren Bericht, der voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorgelegt wird, werden die Ursachen für die Unterschiede beim kantonalen Vollzug des FZA vertieft abgeklärt. Dabei sollen möglicher Handlungsbedarf sowie allenfalls Massnahmen aufgezeigt werden, die zur Optimierung des Vollzugs des FZA geeignet sind.
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Letzte Änderung 10.06.2024