24. Gemischter Ausschuss Schweiz-EU zur Personenfreizügigkeit

(Letzte Änderung 22.10.2021)

Bern-Wabern, 22.10.2021 - Die 24. Sitzung des Gemischten Ausschusses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) hat am 22. Oktober per Videokonferenz stattgefunden. Wie gewohnt haben die beiden Delegationen verschiedene Fragen betreffend der Anwendung und Weiterentwicklung des FZA diskutiert. Die Schweizer Seite hat darüber informiert, dass für Kroatien ab 2022 die volle Personenfreizügigkeit gilt.

Die Sitzung des Gemischten Ausschusses unter Vorsitz der Europäischen Union hat aufgrund der Covid-19-Pandemie erneut per Videokonferenz stattgefunden. Im Rahmen des Austausches hielten beide Seiten fest, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen grundsätzlich gut funktioniert und beleuchteten in dem Zusammenhang die wichtigsten Ereignisse der letzten zwölf Monate.

Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für Kroatien am 1. Januar 2022

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (Protokoll III zum FZA) hat die Schweiz bisher Arbeitsmarktschutzmassnahmen für kroatische Staatsangehörige beibehalten.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2021 beschlossen, die uneingeschränkte Freizügigkeit für Kroatien ab dem 1. Januar 2022 einzuführen. Damit werden kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den anderen EU/EFTA-Staatsangehörigen gleichgestellt. Die Schweizer Delegation hat die EU anlässlich des gemischten Ausschusses offiziell über diese Entscheidung informiert.

Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz auf eine Schutzklausel berufen und die Zahl der Bewilligungen ab 1. Januar 2023 und längstens bis Ende 2026 erneut begrenzen.

Per 31. Dezember 2020 hielten sich 28 324 kroatische Staatsangehörige in der Schweiz auf (+6 Personen im Vergleich zu 2019). Sie machten 1,9 % der in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bevölkerung aus.

Informationsaustausch über Anwendungs- und Vollzugsfragen

Die Schweiz informierte die EU über die neuesten Erkenntnisse aus der Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Weiter lieferte sie der EU Statistiken und Informationen zur ergangenen Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Landesverweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Auf Anfrage der Schweiz hat die EU über die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Rechte von Schweizer Staatsangehörigen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten informiert.

Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU trifft sich in der Regel einmal pro Jahr, um gemeinsam Anwendungsfragen des FZA zu besprechen. Die Schweizer Delegation führte Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), an. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Clara Ganslandt, Leiterin der Abteilung Westeuropa im Europäischen Auswärtigen Dienst.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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