Ab Herbst 2026 können Asylsuchende und Mitarbeitende der Betreuung und Sicherheit allfällige Unregelmässigkeiten in den Bundesasylzentren (BAZ) an eine externe Meldestelle richten. Diese berät betroffene Personen und vermittelt sie gegebenenfalls an entsprechende Fach- und Beratungsstellen oder an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Die externe Meldestelle kann sich mit Zustimmung der meldenden Person, aber unabhängig vom Staatssekretariat für Migration (SEM), auch direkt an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Dieses Projekt ist Teil der Massnahmen, die das SEM 2021 angekündigt hat, um Gewalt in den Bundesasylzentren vorzubeugen.
Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt
Von November 2022 bis Oktober 2024 hat das SEM ein Pilotprojekt in den Asylregionen Nordwestschweiz und Zürich durchgeführt und durch ein externes Expertenteam evaluieren lassen. Während der zweijährigen Projektdauer gingen rund 380 Meldungen ein. Die meisten Nennungen entfielen dabei auf den Betrieb der BAZ, beispielsweise auf Themen wie Verpflegung oder Infrastruktur. Die Auswertung hat gezeigt, dass mutmassliche Verletzungen von Grundrechten kein verbreitetes Problem darstellen, sondern einzelne Fälle betreffen. Ungeachtet dessen waren alle Hinweise wertvoll, um allfällige Pflichtverletzungen in den BAZ erkennen und korrigieren zu können. Basierend auf den Evaluationsergebnissen hat das SEM sein internes Beschwerdemanagement effizienter gestaltet. Diese Anpassungen werden bereits seit 2024 umgesetzt – dadurch wird ein Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Sicherheit in den BAZ geleistet sowie potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig erkannt und minimiert. Grundlegende Anpassungen an der Unterbringung von Asylsuchenden in den Strukturen des Bundes drängen sich auf Basis des Pilotprojektes nicht auf.
Die Evaluation des Pilotprojektes durch eine externe Organisation bestätigte jedoch den praktischen Nutzen der Meldestellen. Als komplementärer Kommunikationskanal für die Asylsuchenden und die Mitarbeitenden in den BAZ wird die externe Meldestelle daher schweizweit etabliert.
Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der zentralen externen Meldestelle
Der Betrieb der externen Pilot-Meldestellen in den Asylregionen Nordwestschweiz und Zürich wurde per Ende Oktober 2024 eingestellt. Bis zur Inbetriebnahme der zentralen externen Meldestelle im Herbst 2026 steht den Asylsuchenden und Mitarbeitenden das bestehende SEM-interne Meldewesen (Feedbackboxen und wöchentliche SEM-Sprechstunden) zur Verfügung. Auch sollen regelmässige, anonyme Umfragen unter den Asylsuchenden dazu beitragen, Verbesserungspotentiale und Bedürfnisse aufzuzeigen, um diese mit geeigneten Massnahmen im BAZ-Alltag berücksichtigen zu können.
Den Zuschlag zur Betriebsführung der externen Meldestelle hat das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH Bern erhalten (vgl. Medienmitteilung vom 1. Mai 2026).
Kontakt
Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch
Letzte Änderung 01.05.2026