Name und Bürgerrecht der Ehegatten

Änderung des Zivilgesetzbuchs

Worum geht es?

Die Änderung des Zivilgesetzbuchs verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder – falls diese verschiedene Namen tragen – jenen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Partnerinnen oder Partner können inskünftig anlässlich der Eintragung der Partnerschaft erklären, dass sie den Ledignamen der Partnerin oder des Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. Juni 2003 reicht Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein. Sie verlangt, das Zivilgesetzbuch so zu ändern, dass die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung gewährleistet ist.
  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erarbeitet einen Vorentwurf zur Revision des Zivilgesetzbuchs und schickt ihn am 3. Juli 2007 in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme vom 12. Dezember 2008 die Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (03.428)

  • Der Bundesrat setzt das neue Namens- und Bürgerrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 7. November 2012 verabschiedet der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namensrecht (Medienmitteilung).

Dokumentation

Dossier

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Letzte Änderung 07.11.2012

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