Das Datenschutzrecht konkretisiert das in Art. 13 Abs. 2 der Bundesverfassung verankerte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es soll die Privatsphäre natürlicher Personen schützen und legt die Pflichten derjenigen, die Personendaten bearbeiten, sowie die Rechte der Personen, deren Daten bearbeitet werden, fest.
Damit diese Regeln in der Praxis auch tatsächlich angewendet werden, ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) damit beauftragt, die Einhaltung der Bundesvorschriften in diesem Bereich zu überwachen.
Das Datenschutzrecht wurde vollständig überarbeitet, um es an neue technologische und gesellschaftliche Bedingungen sowie an die Anforderungen des internationalen Rechts anzupassen. Es ist am 1. September 2023 in Kraft getreten.
Rechtliche Grundlagen
-
Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz)
(DSG, SR 235.1)
-
Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung)
(DSV, SR 235.11)
-
Verordnung über Datenschutzzertifizierungen
(VDSZ, SR 235.13)
Letzte Änderung 07.08.2024
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 41 37
F
+41 58 462 78 79
Kontakt für Medienschaffende:
media@bj.admin.ch
Das BJ berät keine Privatpersonen in Fragen des Datenschutzes. Für die Information, Ausbildung und Beratung von Bundesorganen und Privatpersonen im Bereich des Datenschutzes ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig.