Brandkatastrophe von Crans-Montana

Am 1. Januar 2026 ist in einer Bar in Crans-Montana (VS) ein Brand ausgebrochen, der mehr als 40 Todesopfer und über hundert Verletzte gefordert hat. Bei der Bewältigung dieser Brandkatastrophe ist das Bundesamt für Justiz (BJ) auf drei Ebenen involviert:

Opferhilfe

Opfer einer Straftat und deren Angehörige haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe. Diese umfasst sowohl die unmittelbare Soforthilfe als auch mittel- und längerfristige Leistungen. Für die Ausrichtung der Soforthilfe sind die kantonalen Opferhilfestellen verantwortlich. Die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen erhalten dort individuell die notwendige Hilfe:  

Angesichts der massiven Folge der Brandkatastrohe haben die Kantone und der Bund ihre Zusammenarbeit im Bereich der Opferhilfe sofort intensiviert. Das BJ steht in engem Kontakt mit den Kantonen und unterstützt diese bei strategischen oder rechtlichen Fragen.

Finanzielle Unterstützung des Bundes und runder Tisch

Der Bundesrat will den Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana und deren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag entrichten. Ausserdem will er einen Runden Tisch unter der Leitung des Bundes einsetzen. Damit die Unterstützung durch den Bund möglichst rasch und unkompliziert erfolgen kann, hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, das neue Bundesgesetz nach der Beratung sofort in Kraft zu setzen.

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis ein Strafverfahren. Aufgrund der vielen ausländischen Opfern müssen auch andere betroffene Staaten eigene Strafverfahren führen. Dabei sind sie auf den Zugang zu Beweismitteln aus dem schweizerischen Strafverfahren angewiesen. Dieser Austausch von Beweismitteln darf ausschliesslich über ein offizielles Rechtshilfeverfahren in Strafsachen erfolgen. Auch für dieses Verfahren ist in der Schweiz die Staatsanwaltschaft Wallis zuständig. Das BJ als Zentralbehörde für die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen unterstützt und berät die Staatsanwaltschaft Wallis beim Vollzug von ausländischen Rechtshilfeersuchen.

Das ist bisher geschehen:

  • Das BJ hat in diesem Zusammenhang am 13. Januar 2026 von der Staatsanwaltschaft Rom ein Rechtshilfeersuchen erhalten, welches am 14. Januar 2026 der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis zum Vollzug delegiert wurde.
  • Dem BJ wurde am 30. Januar 2026 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis auf das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rom eingetreten ist und somit im Grundsatz Rechtshilfe gewähren wird.
  • Am 19. Februar 2026 haben die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis und die Staatsanwaltschaft Rom an einem Treffen im Bundesamt für Justiz eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Rechtshilfe beschlossen (Medienmitteilung).

Weitere Infos

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 19.02.2026

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