Worum geht es?
Der Bundesrat will den Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana und deren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag entrichten. Ausserdem will er einen Runden Tisch unter der Leitung des Bundes einsetzen. Damit die Unterstützung durch den Bund möglichst rasch und unkompliziert erfolgen kann, hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, das neue Bundesgesetz nach der Beratung sofort in Kraft zu setzen.
Die schwerverletzten Opfer sowie die Angehörigen der Verstorbenen der Brandkatastrophe von Crans-Montana erhalten vom Bund einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken. Die Auszahlung wird so bald wie möglich durch den Kanton Wallis vorgenommen. Kontaktieren Sie dazu die zuständige Stelle: sas-cransmontana@admin.vs.ch
Über die finanzielle Beteiligung des Bundes am Runden Tisch berät derzeit das Parlament. Nach dem getroffenen Entscheid wird auf dieser Seite über das weitere Vorgehen berichtet.
Was ist bisher geschehen?
- Das EJPD wird prüfen, ob beim bestehenden Unterstützungsangebot Lücken bestehen und zusätzliche Massnahmen zugunsten der betroffenen Personen und deren Angehörigen erforderlich sind (Medienmitteilung vom 9. Januar 2026).
- Am 14. Januar 2026 sichert der Bundesrat den Opfern und ihren Angehörigen seine Unterstützung zu. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und den geplanten Massnahmen des Kantons Wallis (Medienmitteilung).
- Am 11. Februar 2026 hat der Bundesrat entschieden, den Opfern und ihren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag auszurichten und einen Runden Tisch unter Leitung des Bundes einzusetzen. Er beauftragt das EJPD, bis Ende Februar die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 20. Februar 2026 hat im Bundesamt für Justiz ein erstes Sondierungsgespräch für einen runden Tisch stattgefunden (Medienmitteilung).
- Am 25. Februar 2025 hat der Bundesrat die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz verabschiedet und beim Parlament die notwendigen Nachtragskredite eingereicht (Medienmitteilung).
- Am 20. März 2026 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer des Brandes von Crans-Montana vom 1. Januar 2026 verabschiedet (endgültiger Gesetzestext). Das Gesetz tritt dringlich bereits am 21. März 2026 in Kraft.
Dokumentation
- Leistungen nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026. Bericht (PDF, 256 kB, 25.02.2026)Bundesamt für Justiz, Bern, 25. Februar 2026
- Botschaft zum Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 und zum Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026 (PDF, 265 kB, 25.02.2026)
- Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026. Entwurf (PDF, 139 kB, 25.02.2026)
- Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026. Entwurf (PDF, 129 kB, 25.02.2026)
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Letzte Änderung 20.03.2026
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