Überprüfung des Abstammungsrechts
Worum geht es?
Seit der Revision des Kindesrechts von 1976 haben sich die Familienstrukturen stark verändert. Die Zahl der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist gestiegen und die Spannweite gelebter Familienformen hat sich erweitert: Sie reicht von Alleinerziehendenfamilien bis hin zu Patchwork- oder Regenbogenfamilien. Durch den Einsatz der modernen Fortpflanzungsmedizin im In- und Ausland stellen sich zudem laufend neue Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem in der Verfassung verankerten Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.
Was ist bisher geschehen?
- Am 12. Dezember 2018 nimmt der Ständerat das Postulat 18.3714 "Überprüfung des Abstammungsrechts" an und beauftrag den Bundesrat, den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen und dem Parlament in einem Bericht gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten.
- Parlamentarische Beratungen (18.3714)
- Am 1. Juli 2019 setzt das Bundesamt für Justiz (BJ) eine interdisziplinäre Expertengruppe ein. Diese soll prüfen, ob das geltende Abstammungsrecht den heutigen Lebensrealitäten noch gerecht wird und bis Mitte 2021 Empfehlungen für eine kohärente Gesamtreform formulieren, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin.
- Am 29. Januar 2020 stimmt der Bundesrat der Vorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) zu, wonach die Ehe so rasch wie möglich allen Paaren ermöglicht werden soll. Die allfällige Öffnung des Zugangs zur Samenspende für weibliche Ehepaare soll in einem nächsten Schritt behandelt werden. (Medienmitteilung)
Dokumentation
Berichte
-
Modernisierung des Familienrechts
Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr (12.3607) vom März 2015
Dossier
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Letzte Änderung 30.03.2020
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