Änderung des Zivilgesetzbuches
Worum geht es?
Bei einer Scheidung stellen Ansprüche gegenüber den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge einen wichtigen und manchmal sogar den einzigen Vermögenswert dar, über den die Ehegatten verfügen. Entsprechend wichtig ist Frage, wie dieser Vermögenswert verteilt wird. Sinn und Notwendigkeit des Vorsorgeausgleichs werden von keiner Seite bestritten. Kritisiert wird aber, dass das geltende Recht in wichtigen Punkten unklar bzw. wenig praktikabel ist. Der Bundesrat will diese Mängel mit einer Revision des Zivilgesetzbuches und weiterer Gesetze beseitigen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 16. Dezember 2009 schickt der Bundesrat Vorentwurf und Begleitbericht in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 20. Oktober 2010 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 29. Mai 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (13.049)
- Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Expertenkommission
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
-
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung)
(AS 2016 2313)
-
Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
(BVV 2, AS 2016 2347)
- Erläuterungen zu den Änderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) im Rahmen des revidierten Vorsorgeausgleichs bei Scheidung (PDF, 322 kB, 17.04.2023)
Dossier
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Letzte Änderung 10.06.2016
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