Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Worum geht es?

Das Unrecht, das die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 erlitten haben, wird anerkannt. Mit verschiedenen Massnahmen soll versucht werden, die Thematik aufzuarbeiten und Zeichen für eine gewisse Wiedergutmachung zu setzen. Das Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht insbesondere einen Solidaritätsbeitrag zugunsten der Opfer, deren Beratung und Unterstützung durch kantonale Anlaufstellen und Archive sowie eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung vor. Informationen zum Vollzug dieses Gesetzes finden sich hier:

Was ist bisher geschehen?

  • Am 11. April 2013 entschuldigt sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen des Bundesrats für das grosse Leid, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen angetan wurde. Sie bezeichnet den Gedenkanlass als Anfangspunkt einer umfassenden Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels der Schweizer Geschichte (Medienmitteilung).
  • Am 13. Juni 2013 nimmt der Runde Tisch für eine umfassende Aufarbeitung von Leid und Unrecht der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen seine Arbeit auf.
  • Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Delegierten für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Glückskette wird am 14. April 2014 der Soforthilfefonds geschaffen.
  • Am 19. Dezember 2014 reicht ein überparteiliches Komitee die Wiedergutmachungsinitiative bei der Bundeskanzlei ein.
  • Am 14. Januar 2015 entscheidet der Bundesrat, der Wiedergutmachungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen (Medienmitteilung).
  • Am 24. Juni 2015 schickt der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 4. Dezember 2015 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Wiedergutmachungsinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (15.082)
     
  • Am 30. September 2016 verabschiedet das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative.
  • Am 10. Oktober 2016 informiert das Initiativkomitee die Bundeskanzlei, dass es die Wiedergutmachungsinitiative bedingt zurückgezogen hat (Erklärung).
  • Am 26. Januar 2017 läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab. Das Gesetz kann damit am 1. April 2017 in Kraft treten.
  • Am 15. Februar 2017 verabschiedet der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (Medienmitteilung).
  • Bis am 4. Juli 2017 sind beim BJ 2536 Gesuche um Solidaritätsbeiträge für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen eingegangen (Medienmitteilung).
  • Beim Bundesamt für Justiz sind bis am 1. Oktober 2017 3352 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag eingegangen (Medienmitteilung).
  • Die Opfer, die aufgrund einer schweren Erkrankung oder ihres sehr hohen Alters oberste Priorität geniessen, erhalten im Januar 2018 den Maximalbetrag von je 25 000 Franken (Medienmitteilung).
  • Die vom Bundesrat eingesetzte Unabhängige Expertenkommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen vor 1981 und ein Forschungsteam aus dem Sinergia-Projekt "Placing Children in Care 1940-1990" weisen auf verschiedene Herausforderungen und Schwierigkeiten hin, die mit der Einreichung eines Gesuchs für einen Solidaritätsbeitrag verbunden sind (Medienmitteilung).
  • Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt. Am 8. Februar 2018 hat in Bern die letzte Sitzung dieses Gremiums stattgefunden (Medienmitteilung).
  • Bis am 8. März 2018 hat das Bundesamt für Justiz bereits über 1000 Gesuche gutgeheissen (Medienmitteilung).
  • Bundesrätin Sommaruga dankt dem Runden Tisch für sein Engagement (Medienmitteilung).
  • Mit dem Einsatz von mehr Personal beschleunigt das Bundesamt für Justiz die Bearbeitung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag (Medienmitteilung).
  • Im Laufe des Frühlings und Sommers 2019 veröffentlicht die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Aufarbeitung (Medienmitteilung).
  • Am 27. November 2019 nimmt der Bundesrat vom Expertenbericht zu den administrativen Versorgungen Kenntnis (Medienmitteilung).
  • Am 12. Februar 2020 stimmt der Bundesrat einem Gesetzesentwurf der RK-N zu, welcher die Streichung der Frist zur Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag vorsieht (Medienmitteilung).

Dokumentation

Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen

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Letzte Änderung 12.02.2020

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