Soforthilfe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen: erste Bilanz

Bern, 09.07.2015 - Am 30. Juni 2015 ist die Frist für die Einreichung von Gesuchen um einen Beitrag aus dem Soforthilfefonds abgelaufen. Bis zu diesem Datum sind über 1'300 Gesuche eingereicht worden. Von den 737 Gesuchen, die bereits bearbeitet werden konnten, wurden rund 600 positiv beurteilt und zur Auszahlung an die Glückskette weitergeleitet. Insgesamt sind bisher rund 4,6 Millionen Franken ausbezahlt worden, das heisst nicht ganz 8'000 Franken pro Person. Alle Kantone beteiligen sich solidarisch an der Finanzierung der Soforthilfe.

Der Soforthilfefonds wurde im April 2014 eingerichtet. Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981, die sich gegenwärtig in einer finanziellen Notlage befinden, konnten bis am 30. Juni 2015 ein Gesuch für einen Beitrag aus dem Soforthilfefonds stellen. Über 250 Gesuche sind im letzten Monat vor Ablauf der Frist eingegangen. Neben den bisher rund 600 bewilligten Gesuchen wurden 138 Gesuche abschlägig beantwortet, weil die Opfereigenschaft oder eine finanzielle Notlage nicht gegeben waren oder nicht ausreichend aufgezeigt wurden.

Der Ausschuss des Runden Tisches wird nun die noch hängigen Gesuche möglichst rasch bearbeiten. Die Prüfung der Gesuche sollte bis Anfang 2016 abgeschlossen werden können. Gegenwärtig verfügt der Fonds noch über Mittel von rund 1,2 Millionen Franken. Spenden werden insbesondere noch von den beiden Landeskirchen eingehen. Die Glückskette nimmt gerne noch weitere Spenden entgegen (IBAN CH96 0900 0000 1444 4422 2; Glückskette, 1211 Genève 8, Spezialfonds).

Solidarische Beteiligung am Soforthilfefonds

Der Sorforthilfefonds ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Runden Tisch, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) sowie der Glückskette geschaffen worden. Der Fonds wurde mit freiwilligen Beiträgen der Kantone, verschiedener Städte und Gemeinden sowie privater Organisationen, Unternehmen und Personen im Umfang von bisher rund 5,7 Millionen Franken unterstützt. Auch der Kanton Waadt, der eine eigenständige, vergleichbare Lösung getroffen hat, arbeitet mit dem Soforthilfefonds eng zusammen. Dieser Kanton hat bisher 40 Gesuche bewilligt und einen Gesamtbetrag von rund 480'000 Franken ausbezahlt. Insgesamt haben die Opfer damit bislang Soforthilfen im Umfang von annähernd 5.2 Millionen Franken erhalten.

Die als Überbrückungshilfe ausgestalteten Leistungen aus dem Soforthilfefonds konnten mithelfen, finanziell schwierige Situationen von Opfern zu entschärfen. Der Runde Tisch, der an seiner letzten Sitzung vom 8. Juni 2015 unter anderem auch über die Arbeit des Soforthilfefonds orientiert worden ist, hat davon mit Befriedigung Kenntnis genommen. Auch die Rückmeldungen der Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe sind sehr positiv ausgefallen.

Auf die Soforthilfe sollen Solidaritätsbeiträge folgen

Am 24. Juni 2015 hat der Bundesrat eine Vorlage für eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in die Vernehmlassung gegeben. Diese sieht unter anderem auch Solidaritätsbeiträge im Gesamtumfang von 300 Millionen Franken für alle Opfer vor. Die Vernehmlassung endet am 30. September 2015.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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