Solidaritätsbeiträge für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: noch drei Wochen für Gesuchseinreichung

Bern, 08.03.2018 - Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 können noch bis zum 31. März 2018 ein Gesuch um Solidaritätsbeiträge einreichen. Der Delegierte, Luzius Mader, hofft, dass möglichst viele Opfer die verbleibenden drei Wochen nutzen, um ihre Rechtsansprüche geltend zu machen. Bis heute hat das Bundesamt für Justiz bereits über 1000 Gesuche gutgeheissen.

Die vom Bund und den Initianten der Wiedergutmachungsinitiative breit angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne vom letzten Herbst hat Wirkung gezeigt. Bis heute sind insgesamt 6308 Gesuche um Solidaritätsbeiträge eingegangen.

Der Delegierte für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Luzius Mader, hofft, dass die Opfer die verbleibende Zeit nutzen, ein Gesuch um Solidaritätsbeiträge einzureichen. Unentgeltliche Unterstützung dazu bieten die kantonalen Anlaufstellen. Bei der Bearbeitung der Gesuche verzichten die Behörden auf jeden überspitzten Formalismus. Gesuche, die bis Ende März 2018 eingereicht worden sind, werden auch dann bearbeitet, wenn die Ende März noch fehlenden Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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