Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Finanzielle Soforthilfe gut angelaufen

Bern, 29.12.2014 - Seit Sommer dieses Jahres haben Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bereits drei Millionen Franken erhalten. Soforthilfe erhalten Opfer, die heute mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Der Soforthilfefonds, der vom Runden Tisch ins Leben gerufen wurde, wird von freiwilligen Spenden gespiesen und von der Glückskette verwaltet. Die Kantone beteiligen sich mit 5 Millionen Franken. Weitere Beiträge im Umfang von zwei bis drei Millionen Franken von anderen Spendern werden angestrebt. Dieses Ziel ist noch nicht ganz erreicht. Spenden können auf das folgende Konto eingezahlt werden: Spendenkonto 14-444422-2, IBAN CH96 0900 0000 1444 4422 2; Glückskette, 1211 Genève 8, Spezialfonds, Vermerk FSZM.

Seit Juni 2014 sind rund 650 Gesuche beim Ausschuss des Soforthilfefonds eingereicht worden. 450 Gesuche sind bereits geprüft worden. In über 400 Fällen konnten bereits Beträge im Gesamtumfang von drei Millionen Franken ausbezahlt werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Auszahlung pro Person von rund 8000 Franken. Bis zum Ablauf der Einreichefrist am 30. Juni 2015 werden zahlreiche weitere Gesuche erwartet. Der Kanton Waadt verfügt über einen eigenen Fonds. Er hat für die 31 Gesuche, die in diesem Jahr bearbeitet wurden, einen Gesamtbetrag von 372 000 Franken gesprochen.

Der Soforthilfefonds als Überbrückungslösung

Parallel zur Soforthilfe hat der Runde Tisch die Schaffung von Gesetzesgrundlagen für finanzielle Leistungen vorgeschlagen. Diese sollen es ermöglichen, allen Opfern – nicht nur denjenigen, die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden – gewisse finanzielle Leistungen als Anerkennung des erlittenen Unrechts und als Zeichen gesellschaftlicher Solidarität zukommen zu lassen.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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