Teilrevision des Ausländergesetzes (AuG): Umsetzung von Artikel 121a BV

Worum geht es?

Das Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 ist an die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommenen Artikel 121a und 197 Ziff. 9 der Bundesverfassung anzupassen. Die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wird neu geregelt.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 11. Februar bis zum 28. Mai 2015.

Dokumentation

    

Letzte Änderung 01.07.2018

Zum Seitenanfang