Das Staatssekretariat für Migration SEM sucht Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Befragungen von Asylsuchenden.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jede Bewerbung.
Folgende Profile sind jedoch besonders gefragt:
- Personen mit einer Sprachkombination, die in der Liste der gesuchten Sprachkombinationen aufgeführt ist;
- Personen mit einer anerkannten Ausbildung im Bereich Dolmetschen und/oder Übersetzen;
- Personen mit ausgewiesener Berufserfahrung im Konsekutivdolmetschen.
Für eine Bewerbung muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- ausgewiesene Berufserfahrung im Konsekutivdolmetschen (das SEM bietet keine Schulungen an) oder
- Sprachkombination, die in der Liste der gesuchten Sprachkombinationen aufgeführt ist.
Weitere Mindestanforderungen sind:
- Beherrschung der Amtssprache auf Niveau C1 oder C2;
- Beherrschung der Fremdsprache auf Niveau C2;
- rechtmässiger Wohnsitz in der Schweiz, in Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich oder Belgien (Staatsangehörigkeit oder gültiger Aufenthaltstitel);
- Bereitschaft für punktuelle Einsätze vor Ort;
- Beherrschung der Notizentechnik;
- Kenntnisse des politischen und gesellschaftlichen Kontexts der Herkunftsstaaten der Asylsuchenden.
Für professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer:
Das SEM vergibt mitunter Aufträge für schriftliche Übersetzungen von Dokumenten.
Der diesbezügliche Bedarf des SEM ist in der Liste der gesuchten Sprachkombinationen ersichtlich.
Für eine Bewerbung als Übersetzerin oder Übersetzer müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ausgewiesene Berufserfahrung;
- anerkannte Übersetzerausbildung;
- rechtmässiger Wohnsitz in der Schweiz, in Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich oder Belgien (Staatsangehörigkeit oder gültiger Aufenthaltstitel).
Eine ausführlichere Beschreibung der erforderlichen Qualifikationen finden Sie in den Dokumenten «Anforderungsprofil für Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen» und «Rollenverständnis Asyl-Dolmetscher/in».
Es werden auch Bewerbungen für Sprachen, die nicht auf der Liste sind, geprüft
Die Einsätze werden individuell und ohne Festlegung eines Beschäftigungsgrades vereinbart. Sie richten sich nach dem Bedarf des Staatssekretariates für Migration SEM und unterliegen den üblichen, bekannten Schwankungen im Asylwesen.
Das Staatssekretariat für Migration SEM fragt die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer an, ob sie/er für Aufträge zur Verfügung steht. Die Auftragnehmerin / Der Auftragnehmer entscheidet, ob er/sie den Auftrag annehmen möchte oder nicht. Es besteht keine Verpflichtung zur Annahme von Aufträgen; im Gegenzug ist das SEM nicht verpflichtet, die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer für Aufträge anzufragen.
Sie dolmetschen an den Standorten des SEM.
Online-Formular:
Für Auskünfte wenden Sie sich an dolmetscher@sem.admin.ch
Besten Dank. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Zuschrift.
Letzte Änderung 23.07.2025