Legende Reisedokumente


"Business Passport"

Identitätskarte

Konsularpass

Kollektivpass / Kollektivliste

Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Pass

"Public Affairs Passport"

Seemannsbuch: Ausschliesslich anerkannt, wenn an eigene Staatsangehörige ausgestellt wird.

Studentenpass

Französische oder luxemburgische Identitätskarte für Ausländerinnen und Ausländer, aus der die belgische Staatsangehörigkeit der Inhaberin oder des Inhabers hervorgeht; Identitätsausweis für Kinder unter 15 Jahren, für Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, auch ohne Fotografie. Behelfsmässiger belgischer Personalausweis.

Seit weniger als einem Jahr abgelaufener heimatlicher Reisepass; gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Kinderausweis oder Kinderreisepass; gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Personalausweis; gültiger vorläufiger Personalausweis.

Der von Estland ausgestellte Alien’s Passport wird ohne Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten zur visumfreien Einreise in die Schweiz akzeptiert (V1); Visumpflicht für einen Aufenthalt über 3 Monate.

Die finnische Identitätskarte für Minderjährige (Minor’s identity card) und die Identitätskarte für Ausländer (Identity card) werden für die Einreise in die Schweiz nicht akzeptiert. Auf der Rückseite dieser Dokumente wird explizit darauf hingewiesen, dass diese nicht als Reisedokumente gelten ("Not valid as a travel document").

Provisorische Identitätskarte; Laissez-passer für Kinder unter 15 Jahren, unter 7 Jahren auch ohne Fotografie; schweizerischer Ausländerausweis mit Fotografie; belgische oder luxemburgische Identitätskarte für Ausländerinnen und Ausländer, aus der die französische Staatsangehörigkeit der Inhaberin oder des Inhabers hervorgeht.

Seit dem 1. Januar 2014 beträgt die Gültigkeitsdauer der französischen Identitätskarte, die an volljährige Personen ausgestellt wird 15 Jahre.

Die Gültigkeitsdauer von 15 Jahren gilt auch für Identitätskarten, die zwischen dem 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2013 ausgestellt wurden und zwar auch, wenn auf diesen Karten eine Dauer von nur 10 Jahren vermerkt ist.

Die Gültigkeitsdauer von Identitätskarten für Minderjährige beträgt weiterhin nur 10 Jahre.

Die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellten gewöhnlichen griechischen Pässe werden für die Einreise in die Schweiz nicht mehr akzeptiert.

Identitätskarte für Angehörige der griechischen Polizei

Ebenfalls für die Einreise in die Schweiz akzeptiert werden:

Für Kinder unter 15 Jahren polizeilich visierter Geburtsschein oder Identitätsausweis mit Fotografie; persönliche Identitätskarte für Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte und deren Familienangehörige. Italienische Identitätskarte in Papierform, welche mittels eines Stempels auf dem Dokument selbst verlängert wurde. Die Identitätskarte in Kreditkartenformat mit einer separaten Verlängerungsbestätigung wird hingegen nicht anerkannt.

Die Identitätskarte in Papierversion wird von der Schweiz zum Grenzübertritt anerkannt, wenn ihre Gültigkeit mit einem amtlichen Stempel auf der Rückseite des Dokuments verlängert wurde.

Die Identitätskarte in Kreditkartenformat mit einer separaten Verlängerungsbestätigung hingegen wird von der Schweiz nicht anerkannt.

Der von Lettland (Latvijas Republika) ausgestellte Alien’s Passport wird ohne Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten zur visumfreien Einreise in die Schweiz akzeptiert (V1); Visumpflicht für einen Aufenthalt über 3 Monate.

Die lettischen Pässe, die zwischen dem 1. Juli 1992 und dem 30. Juni 2002 ausgestellt wurden, werden nicht mehr akzeptiert.

Belgische oder französische Identitätskarte für Ausländerinnen und Ausländer, aus der die luxemburgische Staatsangehörigkeit der Inhaberin oder des Inhabers hervorgeht; Identitäts- und Reiseausweis für Kinder unter 15 Jahren.

Laissez-passer für Kinder unter 15 Jahren, ab 7 Jahren mit Fotografie; schweizerischer Ausländerausweis mit Fotografie.

Der Reiseausweis für Flüchtlinge gemäss Übereinkommen von London vom 15. Oktober 1946 oder Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 wird zur Einreise akzeptiert, vorausgesetzt aus dem Dokument geht hervor, dass dieses für die Schweiz gültig ist; Visumpflicht (V).

Ebenfalls für die Einreise in die Schweiz akzeptiert werden:

Europäische Identitätskarte (=ID); Laissez-passer, belgische oder luxemburgische Identitätskarte für Ausländerinnen und Ausländer, aus der die niederländische Staatsangehörigkeit der Inhaberin oder des Inhabers hervorgeht.

"Substitute Identity Card" (Ersatz-Personalausweis), mit den Worten "NICHT GÜLTIG FÜR REISEN!" auf der Vorderseite und "NICHT GÜLTIG FÜR REISEN AUSSERHALB DES SCHENGENRAUMS" auf der Rückseite.

Geburtsschein (Boletim de nascimento), wenn die Inhaberin oder der Inhaber minderjährig ist.

Der Reiseausweis "Titlu de calatorie" in Form eines Loseblattes wird, zwecks Rückkehr nach Rumänien, für den Transit oder die Ausreise anerkannt.

Die Skatteverkets identitetskort/Identitätskarte des schwedischen Steueramtes, die an einem Drittstaatsangehörigen ausgestellt ist, wird auch in Kombination mit einem Aufenthaltstitel für die Einreise nicht anerkannt.

Die Identitätskarte, die an eine über sechzigjährige Person ausgestellt wird, ist unbeschränkt gültig. In der Rubrik "Date of expiry" steht ein Strich.

Seit weniger als einem Jahr abgelaufener gewöhnlicher Pass; seit weniger als einem Jahr abgelaufene Identitätskarte.

Nicht zu verwechseln mit der türkischen Republik von Nord-Zypern, welche von der Schweiz nicht als Staat anerkannt wird.

   

Letzte Änderung 15.08.2022

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