Rückkehrhilfe im Ausländerbereich

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) ermöglicht bestimmten Personengruppen im Ausländerbereich den Zugang zum Rückkehrhilfeangebot des Bundes. Es handelt sich um folgende Gruppen:

  • Personen, die wegen einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere durch Krieg, Bürgerkrieg, oder einer Situation allgemeiner Gewalt den Heimat- oder Herkunftsstaat verlassen haben oder während der Dauer der Gefährdung nicht in diesen zurückkehren konnten, sofern ihr Aufenthalt nach dem AIG geregelt war und sie zur Ausreise verpflichtet wurden;
  • Personen, die bei der Ausübung von Prostitution Opfer von Straftaten im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) wurden und aus der Prostitution aussteigen möchten;
  • Opfer und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel;
  • Vorläufig aufgenommene Personen, die die Schweiz freiwillig oder pflichtgemäss nach Aufhebung der vorläufigen Aufnahme verlassen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bietet eine spezialisierte Rückkehrhilfe für Opfer von Menschenhandel und für Opfer gemäss OHG aus der Prostitution an.

Das SEM unterstützt auch Projekte zur Bekämpfung des Menschenhandels in Herkunftsländern von Betroffenen (Strukturhilfe).

Rundschreiben

Letzte Änderung 01.02.2023

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