Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat für Schutzsuchende aus der Ukraine den Schutzstatus S. Um die betroffenen Personen bei ihrer Integration insbesondere in den Arbeitsmarkt oder in die Bildung zu unterstützen, beschloss der Bundesrat am 13. April 2022 die Umsetzung des Programms «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S». Am 4. September 2024 hat der Bundesrat parallel zur Nichtaufhebung des Schutzstatus bis zum 4. März 2026 das Programm S zum dritten Mal verlängert.
Schutzsuchende aus der Ukraine sollen aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in der Schweiz teilnehmen. Das Programm S unterstützt sie dabei mit Integrationsmassnahmen, die unter anderem das Erlernen einer Landessprache sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Aus- oder Weiterbildung fördern. Falls der Aufenthalt in der Schweiz länger dauern sollte, aber auch im Hinblick auf eine Rückkehr in die Ukraine ist die rasche Integration insbesondere in den Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung. Es gilt, Untätigkeit, Demotivation zu vermeiden und die Kompetenzen von Personen mit Schutzstatus S zu stärken.
Im Rahmen des Programms S unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Kantone mit einem finanziellen Beitrag von monatlich 250 Franken pro Person mit Schutzstatus S (jährlich 3000 Franken pro Person). Nach der Zuweisung dieser Personen in einen Kanton ist die Umsetzung des Programms S grundsätzlich Sache der Kantone. Seit dem 1. Januar 2024 haben Personen mit Schutzstatus S Zugang zu allen Integrationsmassnahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP (Website KIP). Zudem sind für Personen mit Schutzstatus S die gleichen Bestimmungen, Prozesse und Massnahmen vorgesehen wie für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Entsprechend setzen die Kantone die Integrationsagenda Schweiz (IAS) für Personen mit Schutzstatus S um und sorgen für eine verbindliche und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Integrationsförderung.
Im «Fachbericht Programm S – Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S im Frühjahr 2023» (PDF, 677 kB, 27.09.2023) vom 27. September 2023 stellt das SEM fest, dass sich das Programm S als Instrument zur Integrationsförderung nach dem sogenannten «Dual Intent»-Ansatz bewährt hat.
Um die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu stärken, hat der Bundesrat das Ziel gesetzt, die Erwerbsquote dieser Personen bis Ende 2024 auf 40 Prozent zu erhöhen. An seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 hat er daher neue konkrete Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration beschlossen, welche die Massnahmen zur Förderung der Integration in den Kantonen ergänzen.
Dokumente
- Rundschreiben II Programm S (PDF, 302 kB, 01.01.2024)
- Fachbericht «Programm S» (2024) (PDF, 520 kB, 11.10.2024)
- Fachbericht «Programm S» (2023) (PDF, 677 kB, 27.09.2023)
- Rundschreiben Programm S (revidiert am 15. Februar 2023) (PDF, 532 kB, 15.02.2023)
- Unterlagen Konsultation (PDF, 372 kB, 12.04.2022)
- Rundschreiben KIP 3
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Letzte Änderung 10.10.2024