Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S)

Für Schutzsuchende aus der Ukraine hat der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert. Damit die Betroffenen rasch eine Arbeit aufnehmen, sich ausbilden und am sozialen Leben teilnehmen können, will der Bund sie unterstützen. Deshalb hat der Bundesrat am 13. April 2022 entschieden, das Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit einem Schutzstatus S» einzusetzen. Er hat dieses Programm S am 9. November 2022 zum ersten Mal und am 1. November 2023 zum zweiten Mal verlängert.

Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit aktiv am sozialen und beruflichen Leben der Schweiz teilnehmen und ihre Fähigkeiten erhalten und ausbauen. Diese werden ihnen auch im Hinblick auf eine künftige Rückkehr in die Heimat zugutekommen. Die Unterstützung bei der Integration ist auch sinnvoll, falls der Aufenthalt länger dauern sollte (so genannter «Dual intent» - Ansatz).

Im Rahmen des Programm S unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Kantone mit einem finanziellen Beitrag von 250 Franken pro Person mit Schutzstatus S pro Monat (dies ergibt pro Jahr 3000 Franken pro Person). Nach der Zuweisung dieser Personen in einen Kanton ist die Umsetzung des Programms S und der Unterstützungsmassnahmen grundsätzlich Sache der Kantone. Diese verfügen heute über entsprechende Strukturen und Massnahmen im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP (Website KIP).

Auf Grundlage des «Fachberichts Programm S - Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S im Frühjahr 2023» vom 27. September 2023 stellt das SEM fest, dass sich das Programm S als Instrument zur Integrationsförderung nach dem sogenannten «Dual Intent»-Ansatz bewährt hat. Die Kantone sehen für Personen mit Schutzstatus S grundsätzlich die gleichen Bestimmungen, Prozesse und Massnahme vor wie für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen vor. Entsprechend dem Prinzip der Integrationsagenda Schweiz IAS sorgen die Kantone für verbindliche und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Förderung.

Letzte Änderung 03.01.2024

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