Die Reisebestimmungen für die meisten europäischen Länder ändern sich bald. Ab dem letzten Quartal 2026 benötigen rund 1,4 Milliarden Menschen aus 59 visumsbefreiten Ländern und Gebieten eine Reisegenehmigung, um für einen Kurzaufenthalt in 30 europäische Länder einzureisen.
Was ist ETIAS?
ETIAS, kurz für European Travel Information and Authorisation System, ist das neue europäische Reisegenehmigungssystem für Staatsangehörige aus 59 Ländern, die visumsbefreit für einen Kurzaufenthalt (weniger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) in eines der folgenden 30 europäischen Länder reisen.
Ob ich von der ETIAS-Pflicht ausgenommen bin, finde ich hier heraus.
Wie lange ist die ETIAS-Reisegenehmigung gültig?
Eine ETIAS-Reisegenehmigung ist an den Reisepass geknüpft, den die Reisenden im Antragsformular angegeben haben. Sie ist bis zu drei Jahre oder bis zum Ablauf des jeweiligen Reisedokuments gültig.
Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Reisende so oft sie wollen in das Hoheitsgebiet dieser 30 europäischen Länder reisen – sofern sie die 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Eine ETIAS-Reisegenehmigung garantiert jedoch nicht die Einreise. Bei der Einreise wird nach wie vor geprüft, ob Reisende die Einreisebedingungen erfüllen.
Wie beantrage ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?
Reisende müssen künftig vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum via Website der Europäischen Union oder mittels App eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung beantragen. Dafür benötigen sie einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig ist, eine Kreditkarte und eine E-Mail Adresse. Diese wird 20 Euro kosten. Einige Reisende sind von der Gebühr ausgenommen.
Weiterführende Informationen zum ETIAS-Antrag und zu den Gebühren
ETIAS über Dritte beantragen
Eine ETIAS-Reisegenehmigung kann man entweder für sich selbst beantragen, oder Dritte – eine andere Person oder gewerbliche Organisationen – damit beauftragen. Dritte müssen den Antrag über die offizielle Website oder die Mobile App übermitteln. Dafür muss eine Vertretungsvereinbarung unterzeichnet werden, die Dritte damit bemächtigt, den ETIAS-Antrag im Namen des Auftraggebers zu übermitteln. Es empfiehlt sich, diese Vertretungsvereinbarung aufzubewahren, da diese als Beleg des Auftragsverhältnisses gilt. Bitte konsultieren Sie die zusätzlichen Informationen für die Beauftragung von Dritten.
Seien Sie vorsichtig bei der Beauftragung an Dritte und wenden Sie sich nur an vertrauenswürdige Personen oder Organisationen, da Sie im Verlauf des Antragsprozesses sensitive und persönliche Angaben offenlegen werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die meisten Anträge um ETIAS-Reisegenehmigung werden automatisiert und innerhalb weniger Minuten bearbeitet.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Prüfung des Antrages länger dauert. In diesem Fall werden Sie innerhalb von vier Tagen einen Entscheid erhalten. Beachten Sie, dass diese Frist bis zu 14 Tagen verlängert werden kann, wenn Sie von der zuständigen Behörde gebeten werden, zusätzliche Informationen oder Dokumente nachzureichen. Aus diesem Grund ist es ratsam, die ETIAS-Reisegenehmigung rechtzeitig im Voraus zu beantragen.
Was geschieht, nachdem ich meinen Antrag übermittelt habe?
Sie erhalten eine Bestätigungsmail und die Information zu ihrer persönlichen Antragsnummer. Bewahren Sie diese Nummer für spätere Zwecke auf.
Sobald die ETIAS-Reisegenehmigung bearbeitet ist, erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung mit den Informationen zum Ergebnis. Stellen Sie sicher, dass die Angaben in der Reisegenehmigung korrekt sind. Bei fehlerhaften Angaben kann es sein, dass Ihnen der Grenzübertritt verweigert wird. Informationen dazu, was Sie tun können, wenn Ihnen in Ihrem Antrag einen Fehler unterlaufen ist, finden Sie hier.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie mit der Benachrichtigung die Gründe für die Ablehnung. Sie finden darin auch weiterführende Informationen darüber, wie Sie gegen diesen Entscheid eine Beschwerde einreichen können und an welche Beschwerdeinstanz Sie sich wenden müssen.
Worauf muss ich bei der Einreise achten?
Da Ihre ETIAS-Reisegenehmigung an ihren Reisepass geknüpft ist, stellen Sie sicher, dass sie dasselbe Reisedokument mit sich führen das sie im Antrag angegeben haben. Ansonsten wird ihnen der Einstieg in das Transportmittel oder die Einreise in eines der europäischen Länder verweigert.
Die Reisegenehmigung muss nicht in Papierform mitgeführt werden, da die Transportunternehmen und die Grenzkontrollbehörden diese mittels vorgewiesenem Reisedokument im System abrufen können.
Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung garantiert kein automatisches Einreiserecht. Bei Ihrer Ankunft an der Grenze überprüfen die Grenzkontrollbehörden, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen. Reisenden, die die Reisebedingungen nicht erfüllen, wird die Einreise verweigert.
Weiterführende Informationen zu ETIAS sind auf der offiziellen ETIAS Website der Europäischen Union zu finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen von Reisenden, Angehörigen von Reisenden, Reiseunternehmen und weitere bieten die FAQ.
Vorsicht vor Fake-Webseiten

Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die einen offiziellen Eindruck erwecken, aber falsche Informationen zu ETIAS liefern und persönliche Daten abgreifen. Die einzige sichere Internetseite mit verlässlichen Informationen zu ETIAS ist jene der EU:
europa.eu/etias
Informationen für Beförderungsunternehmen (Carrier)
Ab Inkrafttreten von ETIAS werden Carrier in Luft- und Seefahrt verpflichtet sein, innerhalb von 48 Stunden vor Abreise zu überprüfen, ob Reisende über eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung verfügen. Internationale Busunternehmen werden ab Inkrafttreten drei Jahre Zeit haben, um diese Anforderungen zu erfüllen. Bahnunternehmen sind von der ETIAS-Kontrollpflicht ausgenommen, ausser die Zugverbindungen ab dem Vereinigten Königreich mit Eurostar. In jedem Fall wird das Vorliegen einer ETIAS-Reisegenehmigung an der Schengen-Aussengrenze durch die Grenzkontrollbehörden überprüft.
Weitere Informationen für Carrier bietet eu-LISA auf ihrer Homepage, inklusive wichtiger FAQ.
Dokumente
- ETIAS leaflet for travellers (PDF, 1 MB, 04.04.2026)ETIAS Infobroschüre (Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Links
Offizielle ETIAS-Website der Europäischen Union (Englisch)
Informationen für Carrier
Rechtliche Grundlagen der EU
Letzte Änderung 04.04.2026
