
«Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, gegen die Rückkehrentscheidungen eines Mitgliedstaats ergangen sind»
(Art. 3, Abs. 1, Bst. i Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache)
Strategische Ziele der IBM-Strategie III und Massnahmen
Ziel i1: Die Schweiz trägt dazu bei, die Rolle von Frontex bei der operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten in allen Phasen des Rückkehrprozesses zu stärken.
Standardmassnahmen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
|
i1a | Stärkung von Frontex bei der operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten in der Rückkehr: Durch die aktive Beteiligung in den Gremien von Frontex schlägt die Schweiz gegenüber der Agentur Massnahmen vor, mit denen Frontex die Mitgliedstaaten effektiv unterstützen kann. |
SEM | 01.01.2024 | 30.06.2025 | |
II/3 | Anwendbarkeit von EU-Rückkehrvereinbarungen für die Schweiz: Durch gezieltes Lobbying gegenüber der EU und wichtigen Herkunftsstaaten stellt die Schweiz die Anwendbarkeit von EU-Rückkehrvereinbarungen (SOPs) sicher, um die Anzahl der Ausreisen zu erhöhen. |
SEM (+ EDA, BJ) |
01.01.2020 | 31.12.2026 | |
II/4 | Beteiligung in Schengen-Gremien im Bereich der Rückkehr: Durch die aktive Beteiligung in den Gremien auf europäischer Ebene erkennt die Schweiz frühzeitig Handlungsbedarf und ergreift Massnahmen. |
SEM | i1 / i4 | 01.01.2020 | 31.12.2026 |
Ziel i2: Die Schweiz nutzt die Dienste von Frontex für die Rückkehrprozesse gezielt.
Standardmassnahmen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
|
i2a | Nutzung der Dienste von Frontex in der Rückkehr: Die Schweiz prüft die Nutzung der verfügbaren Dienste, testet sie bei entsprechendem Potenzial und führt sie bei positiven Ergebnissen systematisch ein. |
SEM | 01.01.2024 | 31.12.2026 |
Ziel i3: Die Schweiz fördert und nutzt vermehrt die europäischen Programme der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung.
Standardmassnahmen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
|
i3a | Förderung und vermehrte Nutzung der europäischen Programme der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung: Die Schweiz setzt sich gegenüber Frontex zugunsten der Qualitätssicherung der europäischen Programme ein und nutzt diese vermehrt. |
SEM | 01.01.2024 | 31.12.2025 |
Ziel i4: Um proaktivere Planungen zu ermöglichen, setzt sich die Schweiz auf europäischer Ebene für die Verbesserung der Erhebung und Vergleichbarkeit von Daten sowie zweckmässige Analysen im Zusammenhang mit Rückkehr, Wiedereingliederung und Rückübernahme ein. Dies geht mit der Weiterentwicklung des digitalen nationalen Rückkehrverwaltungssystems einher.
Standardmassnahmen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
|
i4a | Datenbasis und -qualität betreffend die Rückkehr auf europäischer Ebene und Übernahme europäische Standards: Durch aktive Beteiligung in den Gremien trägt die Schweiz zur Verbesserung der Datenbasis und -qualität auf europäischer Ebene bei. Sie stellt im nationalen Rückkehrverwaltungssystem die Umsetzung der europäischen Standards sicher. |
SEM | 01.01.2024 | 31.12.2025 | |
II/4 | Beteiligung in Schengen-Gremien im Bereich der Rückkehr: Durch die aktive Beteiligung in den Gremien auf europäischer Ebene erkennt die Schweiz frühzeitig Handlungsbedarf und ergreift Massnahmen. |
SEM | i1 / i4 | 01.01.2020 | 31.12.2026 |
Abgeschlossene Massnahmen
Abgeschlossene Massnahmen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
|
IBM-II | Rechtliche Bestimmungen für Schengen-konforme Wegweisungsverfügungen: Die Anforderungen an die Wegweisungsverfügungen gemäss AsylG und AIG sowie den Ausführungsverordnungen entsprechen den Vorgaben der EU-Rückführungsrichtlinie. |
SEM | 01.01.2020 | 31.12.2022 | |
IBM-II | Formulare von Wegweisungsverfügungen: Die Formulare der Wegweisungsverfügungen gemäss AsylG und AIG werden angepasst, damit sie den Vorgaben der EU-Rückführungsrichtlinie entsprechen. |
SEM (+ kantonale Migrationsämter) |
01.01.2020 | 30.06.2021 |

Letzte Änderung 13.12.2024