Umsetzung der Asylgesetzrevision (AuG) - Beschleunigung der Asylverfahren
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten an der Umsetzung des revidierten Asylgesetzes. Der Bundesrat wird das Datum des Inkrafttretens festlegen.
Der Betrieb mit den beschleunigten Verfahren im Testbetrieb Zürich wird weitergeführt.
Die Bevölkerung hat am 5. Juni 2016 eine Neustrukturierung des gesamten Asylbereichs gutgeheissen. Das SEM arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorlage für rasche Asylverfahren. Erste Bestimmungen dieser Vorlage werden bereits per Anfang Oktober dieses Jahres in Kraft gesetzt. Zu weiteren wichtigen Bestimmungen – insbesondere zum Plangenehmigungsverfahren – soll bereits im Herbst 2016 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden. Die Umsetzung ist aber mit umfangreichen Arbeiten verbunden. Zum Beispiel muss ein Sachplan Asyl (Planungsinstrument, siehe separate Frage dazu) erarbeitet werden. Zudem muss die Standortplanung abgeschlossen werden; viele der neuen Bundesasylzentren müssen noch gebaut oder umgebaut werden. Das alles braucht Zeit. Wie bereits die Erarbeitung der Vorlage für rasche Asylverfahren erfolgen auch die Umsetzungsarbeiten in enger Koordination und Kooperation zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
Grundlage des Plangenehmigungsverfahrens (PGV) bildet der sogenannte Sachplan (vergleichbar mit dem kantonalen Richtplan). Er wird grundsätzlich vorausgesetzt bei Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Der Sachplan ist das wichtigste raumplanerische Instrument des Bundes. So enthält ein Sachplan die räumlich konkreten Vorhaben eines Kompetenzbereichs des Bundes (hier Asylbereich) und zeigt insbesondere deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt auf.
Der Sachplan Asyl basiert auf der gemeinsamen Standortplanung von Bund und Kantonen, deren Rahmen die gemeinsame Erklärung der Asylkonferenz vom 28. März 2014 vorgab. Die Standorte aller grösseren Bundesasylzentren werden in den Sachplan Asyl aufgenommen. Die Standorte im Sachplan Asyl werden nicht zwingend alle realisiert: Es werden auch Standortoptionen aufgenommen, für die noch Alternativen bestehen, oder die als Reservestandorte erst bei Bedarf genutzt werden.
Der Sachplan wird den betroffenen Kantonen und weiteren Stellen im Rahmen einer Vernehmlassung unterbreitet und anschliessend vom Bundesrat verabschiedet werden. Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat wird der Sachplan für die raumwirksam tätigen Behörden aller Stufen (Bund, Kantone, Gemeinden) verbindlich.
Insgesamt sind zur Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren in der Schweiz 5000 Plätze und 1000 Reserveplätze für Asylsuchende in ca. 18 Bundeszentren vorgesehen.
Die Standortplanung der Bundesasylzentren ist weit fortgeschritten. Viele Standorte stehen bereits fest. Abgeschlossen ist die Region Ostschweiz, in den anderen Regionen der Schweiz werden noch Varianten für die letzten Entscheide geprüft.
Gestützt auf die Test-Verordnung wird der Betrieb in Zürich bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision weitergeführt. Danach wird das Zentrum nahtlos ins Verfahrenszentrum der Region Zürich überführt. Das heutige kantonale Durchgangszentrum in Embrach wird als Ausreisezentrum der Asylregion Zürich fungieren.
Die Evaluation des Testbetriebs hat ergeben, dass mit der Umsetzung der Asylgesetzrevision mittelfristig von einem Mehrbedarf an Personal von ca. 20 - 25 % zu rechnen ist. Dementsprechend wird die Asylgesetzrevision mehrheitlich mit dem bestehenden Personal umgesetzt werden. Der personelle Zusatzaufwand ergibt sich aus der systematischeren und breiteren Abklärungen von Daten- und Identifikations-Spezialisten, den Aufgaben der Rückkehrspezialisten im SEM (durch die Übernahme der Ausreisegespräche, die bis anhin durch die Kantone geführt werden) und der zusätzlichen Beanspruchung der Fachspezialisten des SEM durch den Rechtsschutz.
Die genaue Bestimmung der personellen Ressourcen in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht ist Bestandteil des laufenden Umsetzungsprojektes.
Letzte Änderung 24.06.2016