Die individuelle Rückkehrhilfe richtet sich nach den Bedürfnissen der Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Sie umfasst in ihrer aktuellen Form eine finanzielle und eine materielle Hilfe.
Bei einem Aufenthalt in den Kantonen können Rückkehrende eine materielle Zusatzhilfe von bis zu 3000 Franken für ein Eingliederungsprojekt im Herkunftsland erhalten. Das Projekt kann Massnahmen in den Bereichen Arbeit, Ausbildung, Wohnraum oder je nach Bedarf in anderen Bereichen beinhalten. Bei besonderen Reintegrationsbedürfnissen (u. a. bei Berufs- und Wohnraumbedarf, Härtefällen oder grossen Familien) kann eine erhöhte Zusatzhilfe bis zu 5000 Franken und bei gesundheitlichen Problemen eine medizinische Rückkehrhilfe angeboten werden.
Im Rahmen der Rückkehrhilfe ab Bundesasylzentrum (BAZ) bietet das SEM mit Ausnahme der erhöhten Zusatzhilfe die gleichen Leistungen an. Die Rückkehrhilfe wird jedoch nach Stand des Asylverfahrens, nach länderspezifischen Gründen und unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer individuell abgestuft. Das SEM prüft die degressive Ausgestaltung und die Zielgruppe fortlaufend und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.
Letzte Änderung 20.04.2021