Ein Visumerleichterungsabkommen dient der Erleichterung der Visumerteilung für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum (bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen). Ein solches Abkommen definiert Personengruppen, die besondere Vergünstigungen im Rahmen des Visumverfahrens in Anspruch nehmen können sowie die Art dieser Erleichterungen. Dabei handelt es sich namentlich um verkürzte Bearbeitungszeiten, tiefere Gebühren oder Gebührenbefreiungen für gewisse Personengruppen (z. B. Kinder, Studierende, Rentner) sowie die Erteilung von Mehrfachvisa.
Mit ihrer Teilnahme an der Schengener Zusammenarbeit hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Regeln und ihre Praxis bei der Vergabe von Visa mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als drei Monaten an diejenige der Europäischen Union (EU) anzugleichen. Folglich schliesst die Schweiz Visumerleichterungsabkommen mit jenen Staaten ab, die bereits mit der EU ein ähnliches Abkommen verhandelt haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Visumvergabe innerhalb des Schengen-Raums einheitlich gehandhabt wird.
Abgeschlossene Abkommen
Armenien
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Abkommen vom 29. Februar 2016 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Armenien über die Erleichterung der Visaerteilung
(SR 0.142.111.562.1; Inkrafttreten: 1. August 2016)
Aserbaidschan
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Abkommen vom 10. Oktober 2016 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Erleichterung der Visaerteilung
(SR 0.142.111.642; Inkrafttreten: 1. April 2017)
Bosnien und Herzegowina
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Abkommen vom 3. November 2008 zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über die Erleichterung der Visaerteilung
(SR 0.142.111.912; Inkrafttreten: 1. Juli 2009)
Georgien
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Abkommen vom 13. September 2013 zwischen der Schweiz und Georgien über die Erleichterung der Visaerteilung
(SR 0.142.113.602; Inkrafttreten: 1. Januar 2014)
Moldau
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Abkommen vom 19. Mai 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Erleichterung der Visaerteilung
(SR 0.142.115.652.1; Inkrafttreten: 1. Februar 2011)
Russland
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Abkommen vom 21. September 2009 zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
(SR 0.142.116.652; Inkrafttreten: 1. Februar 2011)
Serbien
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Abkommen vom 30. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die Erleichterung der Visaerteilung
(SR 0.142.116.822; Inkrafttreten: 1. Juli 2010)
Ukraine
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Abkommen vom 7. Juni 2017 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Erleichterung der Visaerteilung
(SR 0.142.117.673; Inkrafttreten: 1. März 2019)
Letzte Änderung 26.02.2024