Visumerleichterung

Ein Visumerleichterungsabkommen dient der Erleichterung der Visumerteilung für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum (bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen). Ein solches Abkommen definiert Personengruppen, die besondere Vergünstigungen im Rahmen des Visumverfahrens in Anspruch nehmen können sowie die Art dieser Erleichterungen. Dabei handelt es sich namentlich um verkürzte Bearbeitungszeiten, tiefere Gebühren oder Gebührenbefreiungen für gewisse Personengruppen (z. B. Kinder, Studierende, Rentner) sowie die Erteilung von Mehrfachvisa.

Mit ihrer Teilnahme an der Schengener Zusammenarbeit hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Regeln und ihre Praxis bei der Vergabe von Visa mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als drei Monaten an diejenige der Europäischen Union (EU) anzugleichen. Folglich schliesst die Schweiz Visumerleichterungsabkommen mit jenen Staaten ab, die bereits mit der EU ein ähnliches Abkommen verhandelt haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Visumvergabe innerhalb des Schengen-Raums einheitlich gehandhabt wird.

Abgeschlossene Abkommen

Letzte Änderung 26.02.2024

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