Basel wird Standort des Verfahrenszentrums der Asylregion Nordwestschweiz

Bern. Der Standort des künftigen Verfahrenszentrums der Asylregion Nordwestschweiz steht fest. Der Bund und der Kanton Basel-Stadt haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Demnach entsteht das Zentrum mit Raum für 350 Asylsuchende am Standort des heutigen Empfangs- und Verfahrenszentrums Basel.

Mit der Absichtserklärung haben der Kanton Basel-Stadt, das Staatssekretariat für Migration SEM und das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL den Grundstein gelegt, um künftig in Basel die neuen, beschleunigten Asylverfahren durchführen zu können. Die Partner haben vereinbart, am Standort des heutigen Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) 350 Unterbringungsplätze für Asylsuchende sowie die notwendigen Arbeitsplätze zu schaffen. Der Bund betreibt bereits seit mehr als 20 Jahren ein Asylzentrum im Kanton Basel-Stadt. Mit dem getroffenen Entscheid wird die bewährte Zusammenarbeit fortgesetzt.

Zur Realisierung des neuen Bundesasylzentrums sind Sanierungsarbeiten an den bestehenden Gebäuden sowie der Bau eines neuen Bürotrakts geplant. Um zusätzlich Raum für die Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden (UMA) zu schaffen, mietet der Bund eine angrenzende Liegenschaft langfristig vom Kanton Basel-Stadt.

Zweiter Standort in der Asylregion Nordwestschweiz

Mit dem nun beschlossenen Verfahrenszentrum Basel verfügt der Bund gesamtschweizerisch über elf Standorte zur Durchführung von beschleunigten Asylverfahren, zwei davon in der Nordwestschweiz. Bereits im Sommer 2015 wurde gemeinsam mit dem Kanton Solothurn der Entscheid für ein Bundesasylzentrum mit bis zu 250 Plätzen in der Gemeinde Flumenthal bekannt gegeben. Die Evaluation des Standortes eines weiteren Bundesasylzentrums ist noch im Gange.

Insgesamt soll der Bund in der Asylregion Nordwestschweiz – bestehend aus den Kantonen SO, BS, BL und AG – künftig über 840 Plätze in eigenen Zentren verfügen. Darauf haben sich Bund, Kantone, Städte- und Gemeindeverband an der zweiten nationalen Asylkonferenz im März 2014 einstimmig geeinigt.

Letzte Änderung 21.03.2016

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