Neustrukturierung: Einigung über den Standort mehrerer Bundeszentren für Asylsuchende in der Westschweiz

Bern. Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs sind 1280 Unterbringungsplätze in den Bundeszentren der Region Westschweiz vorgesehen. Die Region umfasst vier Zentren, ein Verfahrenszentrum und drei Ausreisezentren. Der Bund, die Westschweizer Kantone und die Gemeinden haben sich über den Standort von drei Bundeszentren für Asylsuchende geeinigt.

Das Verfahrenszentrum der Region Westschweiz wird in Boudry im Kanton Neuenburg errichtet. Zwei Ausreisezentren werden in Giffers im Kanton Freiburg und in Grand-Saconnex im Kanton Genf eröffnet. Das dritte Ausreisezentrum sowie eine als strategische Reserve dienende Anlage werden in den Kantonen Waadt und Wallis geschaffen, wie von den Partnern bei der Ausarbeitung des regionalen Konzepts gemeinsam beschlossen. Die genauen Standorte dieses Ausreisezentrums und der Reserve werden noch diskutiert und demnächst bekanntgegeben.

Das Verfahrenszentrum in Boudry hat eine Aufnahmekapazität von maximal 480 Plätzen und bietet rund 150 Arbeitsplätze. Die Aufnahmekapazität der beiden Ausreisezentren in Grand-Saconnex und Giffers beträgt je 250 Plätze. Bei einem ausserordentlich hohen Anstieg der Asylgesuche kann die Kapazität des Ausreisezentrums in Giffers auf bis zu 300 Plätze erhöht werden.

Zwei trilaterale Absichtserklärungen, die den politischen Willen der Parteien zur Umsetzung dieses Projekts festlegen, wurden bereits unterzeichnet – eine zwischen dem Bund, dem Kanton Neuenburg und der Gemeinde Boudry und eine zwischen dem Bund, dem Kanton Genf und der Gemeinde Grand-Saconnex. Mit den übrigen Kantonen und Gemeinden werden in nächster Zeit ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen.

Für alle oben genannten Zentren werden bestehende Gebäude umgebaut, nur in Genf ist ein Neubau vorgesehen. Die verschiedenen Standorte werden ab 2016 gestaffelt in Betrieb genommen.

Verteilung unter den Westschweizer Kantonen

An zwei nationalen Asylkonferenzen 2013 und 2014 haben sich die Kantone, die Gemeinden und der Bund über eine Neustrukturierung des Asylbereichs geeinigt. Diese sieht beschleunigte Verfahren und eine höhere Anzahl Unterbringungsplätze in den Zentren des Bundes vor, wo die Mehrheit der Asylgesuche bearbeitet werden sollen. Die Schweiz wurde in sechs Verfahrensregionen aufgeteilt. In den Bundeszentren sind insgesamt 5000 Unterbringungsplätze vorgesehen, 1280 davon in der Westschweiz.

Gemäss den in der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz vom 28. März 2014 definierten Kriterien sind die künftigen Bundeszentren in entsprechender Grösse, an ganzjährig gut erreichbaren Standorten, in funktionalen Anlagen mit angemessenem Bewegungsraum und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der angemessenen Verteilung innerhalb der Region zu planen.

Die Standortkantone von Bundeszentren erhalten vom Bund für ihr Engagement eine Kompensation, indem er ihnen weniger Asylsuchende im erweiterten Verfahren (d. h. in einem Verfahren, das nicht in einem Bundeszentrum abgeschlossen werden kann) zuweist. Der Umfang dieser Kompensation bestimmt sich nach den von der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) festgelegten Grundsätzen.

Letzte Änderung 01.02.2016

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