Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs sollen die Asylverfahren beschleunigt und künftig mehrheitlich in Zentren des Bundes durchgeführt werden. Bund, Kantone und Gemeinden haben sich deshalb an der zweiten nationalen Asylkonferenz im März 2014 einstimmig darauf geeinigt, in sechs Regionen insgesamt 5000 Plätze für Asylsuchende in Bundeszentren zu schaffen. Dies führt zu einer Entlastung der bisherigen kantonalen und kommunalen Unterbringungsstrukturen. Die Verteilung der Plätze in den Zentren des Bundes erfolgt entsprechend der Bevölkerungsgrösse der Regionen. In der Ostschweiz sollen 700 Plätze zur Verfügung stehen.
Die Kantone der Asylregion Ostschweiz – Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau – sowie die Städte Altstätten und Kreuzlingen haben gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration SEM sowie dem Bundesamt für Bauten und Logistik BBL vereinbart, die erforderlichen Plätze an zwei Standorten zu realisieren. Die Stadträte der beiden Standortgemeinden waren von Beginn weg in die Verhandlungen einbezogen und tragen das Konzept und die Standortentscheide mit.
Neubau in Altstätten, Umbau in Kreuzlingen
Die Stadt Altstätten (SG) soll Standort eines Bundeszentrums werden, das vorwiegend der Durchführung von Asylverfahren dient. Dazu wird der Bund einen Neubau mit 390 Plätzen für Asylsuchende sowie rund 110 Arbeitsplätzen errichten. Das geeignete Bauland erwirbt der Bund von der Stadt Altstätten, sofern die Bevölkerung dem Verkauf des Grundstücks an der Urne zustimmt. Das bisherige Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) Altstätten mit 176 Plätzen, das in einer Wohnzone steht, wird nach Inbetriebnahme des neuen Bundeszentrums geschlossen und das Grundstück der Stadt Altstätten verkauft.
Das zweite Bundeszentrum, in dem hauptsächlich Asylsuchende untergebracht werden, deren Ausreise aus der Schweiz organisiert werden muss, soll in der Stadt Kreuzlingen (TG) am Standort des heutigen EVZ betrieben werden. Nach dem Umbau des bestehenden EVZ mit bisher 290 Plätzen wird das Zentrum Unterkünfte für maximal 310 Asylsuchende enthalten sowie Arbeitsplätze für das Personal.
Der Bund, die Standortkantone sowie die Standortgemeinden werden Vereinbarungen über den Betrieb der beiden Bundeszentren abschliessen – in Altstätten zeitlich vor der Volksabstimmung über den Landverkauf. In den Vereinbarungen werden namentlich Fragen der Betreuung, der vom Bund finanzierten Beschäftigungsprogramme und der Sicherheit geregelt. Die beiden Standortgemeinden laden in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration je eine Begleitgruppe mit Vertretern der Bevölkerung, der Wirtschaft, der Behörden und der Politik ein, die Erarbeitung dieser Vereinbarung zu begleiten.
Letzte Änderung 04.05.2015