Weiterentwicklung Integrationspolitik

Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) – die politische Plattform von Bund, Kantonen sowie Städten und Gemeinden – hat gestern Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik verabschiedet. Vorgeschlagen wird beispielsweise die Einführung einer flächendeckenden Erstbegrüssung und Erstinformation für alle neu zugewanderten Ausländerinnen und Ausländer. Zudem regt die TAK eine stärkere gesetzliche Verankerung der Integration an. Die konkrete Umsetzung und die Finanzierung der Vorschläge sind noch zu prüfen. Die Steuerung und Koordination der Integrationsförderung sollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam im Rahmen der TAK sicherstellen.

Die TAK verabschiedete an ihrer Sitzung vom 29. Juni 2009 den Bericht "Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik". Der Bericht wurde von einer Projektleitung bestehend aus der Konferenz der Kantonsregierungen, dem Bundesamt für Migration und der Städteinitiative Sozialpolitik in Begleitung einer Expertengruppe erarbeitet. Um eine breite politische Abstützung zu gewährleisten, fanden im Frühjahr vier regionale Hearings statt, an denen insgesamt über 400 Personen teilnahmen.

Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts als Ziel

Der TAK-Bericht beinhaltet neun Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik. Als Integrationsziel legt der Bericht die "Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung" fest. Zur Verfolgung dieses Ziels sollen der Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden die Integrationspolitik auf vier gleichwertige Grundprinzipien abstützen: Chancengleichheit verwirklichen, Potenziale nutzen, Vielfalt berücksichtigen, Eigenverantwortung einfordern. Die Integration ist in den bestehenden Strukturen – in der Schule, am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen etc. – zu fördern. Prioritär sind die Bereiche Bildung, Arbeit und gesellschaftliche Integration.

Erstbegrüssung und Erstinformation für alle neu Zugewanderten

Die TAK empfiehlt für neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer ein verbindliches System der Erstbegrüssung und Erstinformation einzuführen. In einem persönlichen Gespräch soll auf die individuellen Potenziale und Bedürfnisse der betroffenen Personen eingegangen werden. Gleichzeitig werden die neu Zugewanderten über die Begebenheiten und die bestehenden Hilfestellungen in der Schweiz informiert. Zudem werden die Erwartungen hinsichtlich ihres Beitrags an die Integration dargelegt und allfällige Integrationsrisiken frühzeitig erkannt und angegangen. Dadurch finden die betroffenen Personen rasch Zugang zu Beratungsangeboten oder der Kanton kann mit ihnen eine Integrationsvereinbarung abschliessen. So können negative Folgen einer mangelnden Integration mit allfälligen Kostenfolgen vermieden werden.

Finanzieller Mehraufwand ist noch zu prüfen

Der TAK-Bericht sieht weiter die gezielte Förderung in den Bereichen Sprache und Bildung, Massnahmen bei der interkulturellen Vermittlung und Übersetzung sowie eine Verstärkung der professionellen Beratung und Begleitung durch die Fachstellen und Kompetenzzentren für Integration vor. Werden diese Massnahmen umgesetzt, ist gemäss ersten Schätzungen insgesamt mit einem finanziellen Mehraufwand von 130 Millionen Franken zu rechnen. Die Ausgestaltung und die Finanzierung der Massnahmen sind bei der Umsetzung vertieft zu prüfen.

Stärkere gesetzliche Verankerung der Integration

Der TAK-Bericht empfiehlt allen drei staatlichen Ebenen – Bund, Kantonen und Gemeinden – ihre Rechtsgrundlagen zu überprüfen. Namentlich wird die Aufnahme von Integrationsartikeln in die bestehenden Gesetze – Schulgesetze, Sozialversicherungsgesetze etc. – angeregt. Weiter empfiehlt die TAK, gesetzgeberische Massnahmen im Bereich des Schutzes vor Diskriminierung zu prüfen. Sodann wird die Prüfung von Rahmengesetzen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Sinne von Art. 2 der Bundesverfassung vorgeschlagen. Keinen weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die TAK im Bereich des Ausländerrechts. Diesbezüglich soll die Integrationsförderung mittels Vollzug der eingeleiteten und vorgeschlagenen Massnahmen gezielt verbessert werden.

Grundlage für eine gemeinsame Integrationspolitik

Der Bericht und die Empfehlungen können als Grundlage für die Integrationspolitik dienen. Auf Bundes-ebene wie auch auf kantonaler und kommunaler Ebene sind Vorstösse zur Integration eingereicht worden, bei deren Beantwortung sich die betreffenden Exekutiven von Bund, Kantonen sowie Städten und Gemein-den auf die Vorschläge der TAK abstützen können. Die Steuerung und Koordination der Integrationsförde-rung soll durch institutionalisierte Integrationsdialoge im Rahmen der TAK erfolgen.

Der Bericht sowie eine ergänzende Dokumentation über zentrale Integrationsbereiche können auf der Website der TAK heruntergeladen werden:
www.tak-cta.ch

Dokumentation

Letzte Änderung 30.06.2009

Zum Seitenanfang

Kontakt

Staatssekretariat für Migration
Adrian Gerber
Quellenweg 6
CH-3003 Bern-Wabern
M +41 58 465 94 97

Kontaktinformationen drucken

https://www.metas.ch/content/sem/de/home/aktuell/news/2009/2009-06-30.html