Bericht 4. Quartal 2006 "Monitoring Nichteintretensentscheide"

Bern. Vom 1. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2006 haben in der Schweiz insgesamt 319 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. 822 Personen haben im 4. Quartal 2006 um Nothilfe ersucht und diese erhalten. Von den 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1.4.2004 rechtskräftig wurde(Übergangsfälle) sind im 4. Quartal 2006 noch 567 als Nothilfebeziehende aufgetreten.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Für die 4'990 Personen (so genannte Übergangsfälle), deren Nichteintretensentscheid (NEE) vor dem 1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bei Bedarf bis Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem NEE auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des 4. Quartals 2006.

Ergebnisse

Von Oktober bis Dezember 2006 sind 319 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 7'895 Personen mit seit April 2004 rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid.

Die Kantone richteten im 4. Quartal 2006 für 822 Personen mit neurechtlichem NEE Nothilfe aus (3. Quartal 2006 881 Personen). Von den so genannten Übergangsfällen treten im vierten Quartal 2006 noch 567 als Nothilfebeziehende auf (3. Quartal 2006 646 Personen).

Die Nothilfekosten für neurechtliche Fälle sind leicht gestiegen, von rund 1'335'000 Franken auf rund 1'352'000 Franken. Die durchschnitttlichen Kosten pro Person und Tag, ohne jene für Gesundheitsleistungen, betragen wie im Vorquartal 25 Franken. Die Bezugsdauer beträgt innerhalb eines Quartals 59 Tage (Vorquartal 57 Tage).

Die Kantone erhalten für das 4. Quartal 2006 Nothilfeentschädigungen in der Höhe von 574'200 Franken. Zusätzlich stellten die Kantone in diesem Quartal in 47 Fällen Vollzugsentschädigungen von je 1'000 Franken in Rechnung. Diesen Vergütungen stehen Kosten in der Höhe von rund 1'352'000 Franken gegenüber. Somit entstand den Kantonen im 4. Quartal 2006 bei der Nothilfe für Personen mit einem neurechtlichen NEE ein Defizit von rund 731'000 Franken.

Illegaler Aufenthalt und Delinquenz

Die Zahl der Anhaltungen ist anhaltend tief. Bei den neurechtlichen Fällen sind 395 Anhaltungen zu verzeichnen (im Vorquartal 498). Davon erfolgten 54 % aufgrund von illegalem Aufenthalt (im Vorquartal 47 %) und 29 % aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten (im Vorquartal 23 %).

Bei den Übergangsfällen nimmt die Zahl der Anhaltungen seit dem 1. Quartal 2005 kontinuierlich ab (von 765 Anhaltungen im 1. Quartal 2005 auf 180 im 4. Quartal 2006). Der Anteil der Anhaltungen wegen illegalen Aufenthalts beträgt im 4. Quartal 2006 49 % (im Vorquartal 37 %), derjenige wegen Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten 26 % (im Vorquartal 25 %).

Dokumente

Letzte Änderung 21.05.2007

Zum Seitenanfang

Kontakt

Information und Kommunikation SEM
Quellenweg 6
CH-3003 Bern

Kontaktinformationen drucken

https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/aktuell/news/2007/2007-05-21.html