Bericht 3. Quartal 2006 „Monitoring Nichteintretensentscheide“

Bern-Wabern. Vom 1. Juli 2006 bis 30. September 2006 haben in der Schweiz insgesamt 383 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. 881 Personen haben im 3. Quartal 2006 um Nothilfe ersucht und diese erhalten. Von den 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1.4.2004 rechtskräftig wurde (Übergangsfälle), sind im 3. Quartal 2006 noch 646 als Nothilfebeziehende aufgetreten.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Für die 4'990 Personen (so genannte Übergangsfälle), deren Nichteintretensentscheid (NEE) vor dem 1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bei Bedarf bis Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem NEE auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des 3. Quartals 2006.

Ergebnisse

Von Juli bis September 2006 sind 383 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 7'576 Personen mit seit April 2004 rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid. Die Kantone richteten im 3. Quartal 2006 für 881 Personen mit neurechtlichem NEE Nothilfe aus (2. Quartal 2006 918 Personen). Von den so genannten Übergangsfällen treten im dritten Quartal 2006 noch 646 als Nothilfebeziehende auf (2. Quartal 2006 748 Personen). Die Nothilfekosten für neurechtliche Fälle sind leicht gesunken, von rund 1'512'000 auf 1'335'000 Franken. Die Kosten, ohne jene für Gesundheitsleistungen, sind pro Person und Tag von 27 auf 25 Franken gesunken. Die Bezugsdauer beträgt innerhalb eines Quartals weiterhin 57 Tage. Die Kantone erhalten für das 3. Quartal 2006 Nothilfeentschädigungen in der Höhe von 689'400 Franken. Zusätzlich stellten die Kantone in diesem Quartal in 54 Fällen Vollzugsentschädigungen von je 1'000 Franken in Rechnung. Diesen Vergütungen stehen Kosten in der Höhe von 1'334'964 Franken gegenüber. Somit entstand den Kantonen im 3. Quartal 2006 bei der Nothilfe für Personen mit einem neurechtlichen NEE ein Defizit von 591'564 Franken.

Illegaler Aufenthalt und Delinquenz

Die Zahl der Anhaltungen ist weiterhin tief. Bei den neurechtlichen Fällen sind 498 zu verzeichnen (im Vorquartal 519). Davon erfolgten 47 % aufgrund von illegalem Aufenthalt (im Vorquartal 51 %) und 23 % aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten (im Vorquartal 25 %). Bei den Übergangsfällen nimmt die Zahl der Anhaltungen seit dem 1. Quartal 2005 kontinuierlich ab (von 765 Anhaltungen im 1. Quartal 2005 auf 210 im 3. Quartal  2006. Der Anteil der Anhaltungen wegen illegalen Aufenthalts beträgt im 3. Quartal 2006 37 % (im Vorquartal 38 %), derjenige wegen Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten 25 % (im Vorquartal 30 %).

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Letzte Änderung 01.03.2007

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