Das Eidgenössische Schiffsregister hat seine gesetzliche Grundlage im Bundesgesetz über das Schiffsregister (SR 747.11) und der Schiffsregisterverordnung (SR 747.111). Es ermöglicht die Registrierung bestimmter Schiffe sowie die Eintragung von dinglichen Rechten wie Eigentum und Pfandrechten daran.
Gewerblich genutzte Schiffe, die zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern auf internationalen Binnengewässern verwendet werden (im Sinne von Art. 4 Abs. 4 des Schiffsregistergesetzes), können im Register eingetragen werden. Sie benötigen jedoch zuvor eine Bewilligung des Departementsvorstehers des Justiz- und Polizeidepartement.
Formulare für Gesuche nach Art. 4 Abs. 4 Bundesgesetz über das Schiffsregister
Letzte Änderung 05.08.2025