Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls

Änderung des Zivilgesetzbuches und anderer Erlasse

Worum geht es?

Misshandelte Kinder sollen rasch und wirksam geschützt werden können. Mit der Einführung einer allgemeinen Meldepflicht will der Bundesrat gewährleisten, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig die nötigen Massnahmen zum Schutz eines gefährdeten Kindes treffen kann. Fachpersonen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, sollen künftig verpflichtet werden, der Kindesschutzbehörde Meldung zu erstatten, wenn sie begründeten Anlass zur Annahme haben, dass das Wohl eines Kindes und damit seine Entwicklung gefährdet sein könnte. Untersteht eine Fachperson dem Berufsgeheimnis, soll sie nicht verpflichtet, aber dazu berechtigt sein, eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu machen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 13. Dezember 2013 schickt der Bundesrat eine Änderung des Zivilgesetzbuches und anderer Erlasse in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 15. April 2015 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung)
     
  • Parlamentarische Beratungen (15.033)
     
  • Der Bundesrat setzt die Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2019 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Referendumsvorlage

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 27.06.2018

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