1. Vertragstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In der Dominikanischen Republik können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören gesunde Kinder ab 5 Jahren oder Kinder mit einer behandelbaren (z. B. psychomotorischen Störung) oder nicht behandelbaren (z. B. Taubheit oder Blindheit) gesundheitlichen Beeinträchtigung.
- Geschwister, selten (eines der Kinder in der Regel über 5 Jahre)
- Gesunde Kinder ab 3 Jahren
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
| Gemeinschaftliche Adoption | ||
| Alter der künftigen Adoptiveltern | Mindestens 30 Jahre | |
| Vorgeschriebene Ehedauer | 5 Jahre | |
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mindestens 15 Jahre | |
| Einzeladoption | ||
| Einzeladoption möglich? | Nein | |
| Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
| Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
| Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Nein | |
4. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Allen Dokumenten muss eine spanische Übersetzung beigelegt werden, ausgeführt durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in
- Alle Dokumente müssen legalisiert werden.
| Psychologisches Gutachten |
| Sozialbericht |
| Adoptionsgesuch |
| Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
| Auszug aus dem Geburtenregister (CIEC) |
| Auszug aus dem Eheregister (CIEC) |
| Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister |
| Empfehlungsschreiben einer bürgerlichen, gemeinschaftlichen oder religiösen Einrichtung (Leumundszeugnis) |
| Arztzeugnisse |
| Gemeinsames Foto der Adoptiveltern |
| Passkopien |
| Einverständnis der Kinder, die älter als 12 Jahre sind, falls vorhanden |
| Bescheinigung der kantonalen Zentralbehörde, wonach die Platzierung des Kindes begleitet wird |
| Bestätigung der zuständigen Migrationsbehörde, dass dem Kind die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz gestattet wird |
| Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Bankauszüge, Arbeitsbestätigung, Steuerauszug, etc.) |
| Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden |
5. Hinweise zum lokalen Verfahren
| Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? | ca. 6 - 6,5 Jahre |
| Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Kind ist jünger als 12 Jahre: 75 - 105 Tage Kind ist älter als 12 Jahre: 60 Tage |
| Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
| Typ der Adoption | Volladoption |
6. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde der Dominikanischen Republik verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Halbjährliche Berichte im ersten Jahr ab Aufnahme des Kindes.
- Jährliche Berichte während vier Jahren ab dem zweiten Jahr des Aufenthalts des Kindes in der Schweiz.
- Die Berichte müssen durch eine staatlich anerkannte Fachperson erstellt werden.
- Die Berichte müssen übersetzt und legalisiert werden.
Letzte Änderung 10.03.2025