Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Armenien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Jährliche Berichte während fünf Jahren nach Aufnahme des Kindes in der Schweiz.
- Die Berichte müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden.
Weitere Infos
Dokumente
- Adressliste der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen (PDF, 114 kB, 12.11.2025)
- The prospective adoptive parent should not suffer from the following diseases (PDF, 89 kB, 07.02.2019)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Links
- Haager Konferenz für internationales Privatrecht
-
Mission de l'Adoption Internationale(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 05.02.2026