Gemäss bosnischer Gesetzgebung sind Adoptionen nur durch Personen mit bosnischer Staatsangehörigkeit möglich.
Internationale Adoptionen sind nur möglich
- für im Ausland wohnende Staatsangehörige
- wenn es sich um eine Stiefkindsadoption handelt (unter der Voraussetzung, dass der Partner die bosnische Staatsangehörigkeit besitzt)
Letzte Änderung 22.10.2024