Phase 2 - Früherkennung und polizeiliche Massnahmen zur Erkennung von Gefährdungen und Gefahrenabwehr

Zuständige Stellen

  • Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit kantonalen Nachrichtendiensten (KND)
  • Staatssekretariat für Migrati- on (SEM) mit den kantonalen Migrationsämtern
  • Kantons- und Stadtpolizeien, Mitwirkende des kantonalen Bedrohungsmanagements
  • fedpol

Instrumente und Mittel

Bundesgesetz über den Nach- richtendienst (NDG), bspw.:

  • Monitoring (sozialer) Medien und Netzwerke
  • Beschaffung von Informationen aus öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Quellen
  • Präventive Ansprachen

Kantone:

  • Kantonales Bedrohungsmanagement
  • Instrumente und Massnahmen des kantonalen Polizeirechts zur Erkennung von Straftaten
  • Polizeiliche Gefahrenabwehr
  • Antrag an fedpol für präventiv-polizeiliche Massnahmen (Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT), die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug zur Anwendung kommen können:
    • Melde- und Gesprächsteil- nahmepflicht (Art. 23k BWIS)
    • Kontaktverbot (Art. 23l BWIS)
    • Ein- und Ausgrenzung (Art. 23m BWIS)
    • Ausreiseverbot (Art. 23n BWIS)
    • Eingrenzung auf eine Liegen- schaft («Hausarrest»; Art. 23o BWIS)
    • Elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung als Vollzugsmassnahmen (Art. 23q BWIS)

fedpol:

  • Einreiseverbote und Ausweisungen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern wegen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit
  • Ausschreibung zur verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem SIS durch fedpol

Zusammenarbeit mit dem SEM und den kantonalen Migrationsämtern:

  • Nichterteilung/Widerruf von Asyl und Aufenthaltsbewilligungen
  • Visaverweigerung
  • Nichterteilen/Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen
  • Nichterteilen des CH-Bürgerrechts und Entzug des CH-Bürgerrechts bei Doppelbürgerinnen und -bürgern
  • ausländerrechtliche Massnahmen wie Ein- und Ausgrenzung (Rayonverbot)
  • Anordnung von Vorbereitungshaft oder Ausschaffungshaft gegenüber Ausländerinnen und Ausländern, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden (Art. 75 Abs. 1 Bst. i bzw. Art. 76 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 Ausländer- und Integrationsgesetz)

Intensive Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden in der operativen Koordination TETRA («Terrorist Tracking»)

Dokumente

Letzte Änderung 23.06.2022

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