Phase 3a - Strafverfahren und Anklage

Zuständige Stellen

  • Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
  • Zwangsmassnahmengerichte
  • Bundesanwaltschaft (BA)
  • Kantone
  • Kantonale Jugendanwaltschaften
  • Bundesamt für Justiz (BJ)

Instrumente und Mittel

  • Erstellen von Berichten durch den NDB für BA, SEM oder fedpol
  • Erste Ermitlungen durch die kantonalen Behörden, wenn der Fall dringend ist und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes noch nicht tätig geworden sind (Art. 27 der Strafprozessordnung)
  • Strafprozessrecht: Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren, Anordnung von Zwangsmassnahmen (Kommunikationsüberwachung, Observation, Ansprachen, Untersuchungshaft oder Ersatzmassnahmen wie Reisedokumentensperre, Meldepflicht bei der Polizei etc.)
  • Polizeiliche Kooperation und Rechtshilfe
  • Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere:
    • Art. 260ter (Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation)
    • Art. 260sexies (Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat)
  • Nachrichtendienstgesetz NDG: Strafbarkeit nach Art. 74 Abs. 4 (Beteiligung oder Unterstützung einer verbotenen Organisation oder Gruppierung terroristischer oder gewalttätig-extremistischer Natur)

Dokumente

Letzte Änderung 05.06.2024

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