Phase 5 - Nach dem Justizvollzug

Zuständige Stellen

  • Justizvollzugsbehörden
  • Migrations- und Sozialbehörden
  • Kantonale und städtische Polizei
  • KESB
  • NDB
  • SEM
  • fedpol

Instrumente und Mittel

  • Ausweisung (Art. 68 Ausländer- und Integrationsgesetz AIG) und Einreiseverbot (Art. 67 AIG) bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit
  • Für Straftaten, die nach dem
    1. Oktober 2016 begangen wurden, obligatorische Landesverweisung durch das Gericht
  • Entzug der Doppelbürgerschaft (Art. 42 Bürgerrechtsgesetz, näher ausgeführt durch Art. 30 Bürgerrechtsverordnung)
  • Entzug des Aufenthaltstitels
  • Polizeiliche Massnahmen gestützt auf kantonales Recht
  • Begleitung durch Sozialbehörden
  • Ausstiegshilfen (Disengagement)
  • Kantonales Bedrohungsmanagement
  • NAP zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewaltätigem Extremismus; einschlieslich Impulsprogramm des Bundes, um Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft zu unterstützen
  • Neue polizeiliche Massnahmen im Bundesgesetz PMT, die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug zur Anwendung kommen können (siehe bereits oben, Phase 2):
    • - Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht
    • - Kontaktverbot
    • - Ein- und Ausgrenzung
    • - Ausreiseverbot
    • - Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest»)
    • - Elektronische Überwachung
    • - Mobilfunklokalisierung
       

Dokumente

Letzte Änderung 05.07.2022

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