Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern

Worum geht es?

Am 30. November 2008 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" angenommen. Damit haben sie sich für den neuen Artikel 123b der Bundesverfassung („Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.“) ausgesprochen, der sofort in Kraft getreten ist. Der neue Verfassungsartikel muss noch auf Gesetzesstufe konkretisiert werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 1. März 2006 reicht die Vereinigung "Marche Blanche" die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" mit 119 375 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Sie will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel 123bis mit folgendem Wortlaut verankern: "Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar".
  • Am 1. November 2006 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen. Er will aber mit einem indirekten Gegenvorschlag das Anliegen eines verstärkten Kindesschutzes berücksichtigen (Medienmitteilung).
  • Am 28. Februar 2007 schickt der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Unverjährbarkeitsinitiative neue Verjährungsregeln in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 27. Juni 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" und zur Änderung der Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (07.063) 
  • Volksabstimmung vom 30. November 2008
  • Am 26. Mai 2010 schickt der Bundesrat die Gesetzesrevision zur Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 22. Juni 2011 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (11.039) 
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung

Weitere Infos

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 01.01.2013

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Franziska Zumstein
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 463 50 12
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.rhf.admin.ch/content/bj/de/home/sicherheit/archiv/unverjaehrbarkeit.html