Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes
Worum geht es?
Die Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole gemäss den Artikeln 261bis StGB und 171c MStG sind strafbar, wenn diese Fahnen, Abzeichen, Parolen oder Grussformen eine Ideologie symbolisieren, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, und wenn für diese Ideologie in der Öffentlichkeit geworben wird. Gegen die vorgeschlagene neue Strafnorm, wonach sich auch jene Personen oder Gruppen strafbar machen, die solche Symbole in der Öffentlichkeit verwenden ohne damit für eine rassistische Ideologie zu werben, sind in der Vernehmlassung Bedenken geäussert worden. Wegen der geltend gemachten Anwendungsschwierigkeiten hat der Bundesrat auf die Schaffung der neuen Strafnorm verzichtet.
Was ist bisher geschehen?
- Am 1. Juli 2009 schickt der Bundesrat eine Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 30. Juni 2010 verzichtet der Bundesrat darauf, eine neue Strafnorm gegen rassistische Symbole zu schaffen (Medienmitteilung).
Dokumentation
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94.3375
Interpellation Keller. Stammtischgespräche und Rassismus-Strafnorm
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97.3327
Motion Gusset. Rassismusartikel. Revision
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99.3169
Motion Scherrer. Aufhebung des Rassismusgesetzes
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04.3607
Motion Hess. Aufhebung der Rassismusstrafnorm
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04.3812
Motion Germann. Ergänzung des Rassismusartikels
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04.3224
Motion Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats. Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand
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05.3013
Motion Schweizerische Volkspartei. Streichung des Rassismusartikels
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06.472
Parlamentarische Initiative Hess. Aufhebung der Rassismusstrafnorm
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Letzte Änderung 30.06.2010
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