Nach Artikel 401 ZPO können die Kantone mit Genehmigung des Bundesrates Pilotprojekte im Zivilprozessrecht durchführen. Der Bundesrat hat die Zuständigkeit für die Genehmigung dem Bundesamt für Justiz übertragen. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen die Kantone neue Verfahrensformen und Instrumente testen können und sich so an der Fortentwicklung des Prozessrechts beteiligen. Unter bestimmten Bedingungen kann damit auch von den Regelungen der ZPO abgewichen werden.
Genehmigte Pilotprojekte
Kanton Bern
Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)
- Verfügung BJ: Genehmigung ZFITV Kanton Bern, 19. Juli 2023 (PDF, 475 kB, 19.07.2023)
- Verordnung über das Pilotprojekt "Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)" (ZFITV) - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
- Verfügung BJ: Genehmigung Verlängerung ZFITV Kanton Bern, 30. Juli 2025 (PDF, 413 kB, 30.07.2025)
-
Änderung Verordnung über das Pilotprojekt "Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)" (ZFITV) - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
Stand 1. September 2025
Letzte Änderung 25.08.2025