Mustervorlagen Formblatt Anhang V und VI LugÜ
Nach Art. 54 und 58 sowie Art. 57 Abs. 4 Lugano-Übereinkommen hat das Gericht oder die sonst befugte Stelle auf Antrag eine Bescheinigung unter Verwendung der Formblätter nach Anhang V und VI LugÜ auszustellen. In Ergänzung, haben das Bundesamt für Justiz und die Arbeitsgruppe ZPO folgende zwei Mustervorlagen entwickelt:
Weitere Informationen finden sich auch im "Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen" der Europäischen Union.
Vorlagen der Kantone
Die Kantone können, sofern erwünscht, ihre eigenen Vorlagen an dieser Stelle publizieren. Die Vorlagen werden periodisch aktualisiert.
Letzte Änderung 30.08.2023