Formulare für Parteieingaben

Das Bundesamt für Justiz stellt für gewisse Zivilverfahren Formulare für Parteieingaben zur Verfügung. Diese sind nicht zwingend; die Parteien oder ihre Vertreter/-innen müssen sie nicht benutzen und die Kantone dürfen eigene Formulare anbieten. Die für die einzelnen Eingaben notwendigen (Mindest-)Angaben richten sich jedenfalls nach den massgeblichen Gesetzen.

Sie können diese Formulare ausfüllen und mit dem Inhalt jederzeit speichern. An verschiedenen Stellen lassen sich innerhalb der Formulare durch Klicken der entsprechenden Buttons zusätzliche Eingabefelder für weitere Parteien/Vertreter-/innen/Begehren/Betroffene etc. generieren.

Beachten Sie, dass die volle Funktionalität der Formulare nur mit dem original Adobe (Acrobat) Reader Version 8.1 oder höher gewährleistet ist.

Diese Formulare erfordern die Aktivierung von JavaScript. Falls Sie einen gelben Warnbalken sehen, klicken Sie auf "Optionen" und aktivieren Sie JavaScript.

Das vollständig ausgefüllte Formular können Sie entweder ausdrucken, von Hand unterschreiben und in Papierform (persönlich, per Post etc.) einreichen oder mit einem anerkannten qualifizierten Zertifikat gemäss ZertES elektronisch signieren und elektronisch einreichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Einreichung mittels normaler E-Mail nicht zulässig ist.

Sofern ein Formular mit einem anerkannten qualifizierten Zertifikat gemäss ZertES elektronisch signiert werden soll, empfehlen wir, das Formular zuerst abzuspeichern. Ansonsten ist das Funktionieren der elektronischen Signierung aufgrund der Verwendung externer Systembibliotheken nicht in jedem Fall sichergestellt.

Letzte Änderung 10.02.2022

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